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Gesetzesrevision: Wer ernennt künftig den KGV-Direktor?

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Mit 52 zu 38 Stimmen hat der Grosse Rat gestern eine Motion von Grossrat Raoul Girard (SP, Bulle) abgelehnt. Er wollte damit erreichen, dass der Direktor der Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV) künftig vom KGV-Verwaltungsrat selber und nicht vom Staatsrat ernannt wird. Er reichte diese Motion ein, nachdem sich der Staatsrat für Jean-Claude Cornu als Nachfolger von Pierre Ecoffey entschieden hatte, obwohl der KGV-Verwaltungsrat dem Staatsrat einen andern Kandidaten zur Wahl empfohlen hatte.

Die Wahl des KGV-Direktors könnte aber künftig dennoch vom Verwaltungsrat vorgenommen werden. Wie Staatsrat Erwin Jutzet erklärte, steht eine Revision des KGV-Gesetzes bevor. Dann werde auch entschieden, welchen Status die KGV künftig geniesse. Bei einem autonomen Status wäre eine Wahl durch den Verwaltungsrat durchaus möglich.

Die Gegner der Motion hielten fest, dass die KGV keine Aktiengesellschaft, sondern eine Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit sei, für die der Staatsrat die Verantwortung trage. az

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