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Gesetzliche Grundlage für die Notruf-Zentrale 144

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Autor: walter buchs

freiburg Aufgrund eines Dekretes aus dem Jahre 1998 wurde auf den 1. Februar 1999 im Kanton Freiburg die Sanitätsnotruf-Zentrale 144 eröffnet. Mit dem Betrieb und Unterhalt wurde das Kantonsspital respektive das Freiburger Spitalnetz betraut. Nun wird das im Jahr 2006 verlängerte Dekret durch ein Gesetz abgelöst, das bis Ende 2012 gilt. Der Staatsrat kann es in eigener Kompetenz um drei Jahre verlängern.

Staatsrätin Anne-Claude Demierre gab gestern Donnerstag den Grossrätinnen und Grossräten bekannt, dass weiterhin Gespräche mit den Kantonen Jura und Bern (für den französischsprachigen Kantonsteil) im Gange sind.

Gemeinsame Regulierung prüfen

Ziel sei es zu prüfen, ob eine gemeinsame Regulierung der Sanitätsnotrufe in Betracht gezogen werden könnte. Mit einer solchen Zusammenarbeit könnte gemäss Anne-Claude Demierre die Freiburger Zentrale 144 verstärkt und ihre Effizienz optimiert werden.

Personal muss zweisprachig sein

Die Gesundheitsdirektorin erinnerte auch daran, dass das Personal der Freiburger Zentrale 144 zweisprachig sein muss. Grossrat Bruno Fasel (CSP, Schmitten) betonte, dass diesbezüglich noch Verbesserungspotenzial bestehe.

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