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Getöteter Hirt: Verfahren eingestellt

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Untersuchungsrichter Jacques Rayroud teilte am Mittwoch mit, dass das Verbrechen trotz intensiven Ermittlungen niemandem zweifelsfrei angelastet werden konnte. Insbesondere habe der Freundin des Opfers kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden können.

Die Polizei befragte im Zuge der Ermittlungen über 100 Personen. Der Untersuchungsrichter nahm selber 14 Verhöre vor. Es kam zu diversen Gegenüberstellungen. Ein Insektenforscher wurde als Sachverständiger beigezogen im Zusammenhang mit dem Verwesungszustand der Leiche beim Auffinden. Rechtshilfebegehren ergingen an Frankreich und Portugal.
Der Alphirt galt seit dem 21. August 1999 als vermisst. Am 9. Oktober desselben Jahres wurde seine Leiche am Ufer eines Bachs in Grandvillard gefunden. Der Mann war durch einen Schuss aus kurzer Distanz in den Rücken getötet worden, wie die Untersuchung ergab.

Tatwaffen nicht gefunden

Die Freundin wurde vom 20. Oktober bis 18. November 1999 in Untersuchungshaft genommen. Laut dem Richter hat nun die Frau am 25. Februar dieses Jahres zwei Waffen des Besitzers der Alphütte herausgegeben. Sie hatte sich verdächtig gemacht, weil sie sich zuvor stets geweigert hatte, den Ermittlern zu sagen, wo die Waffen des Verstorbenen versteckt waren. Die Untersuchung der Waffen hat nun aber kein neues Element zum Vorschein gebracht. Die Tatwaffe befand sich jedenfalls nicht unter den beiden herausgegebenen Waffen, wie der Untersuchungsrichter festhält. Deshalb hat er am 3. April das Verfahren eingestellt.

Eine Wiederaufnahme der Strafuntersuchung bleibt möglich, sofern die Justizbehörde neue Aspekte in Erfahrung bringt.

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