Im März 2014 nahm ein kantonaler Lebensmittelinspektor in einem Geschäft in Grolley Proben von vier Lebensmitteln, darunter auch Safran. Bei den Analysen ergab sich, dass sich im Safran-Päckchen nicht etwa die wertvollen Stempelfäden der Safran-Blume befanden, sondern andere getrocknete Blumen, vermutlich Färberdisteln. Um sicher zu sein, wurde auch ein Experte–ein Botaniker und Konservator des Botanischen Gartens und des Naturhistorischen Museums Freiburg–hinzugezogen. Dieser hat die Feststellungen des Amts für Lebensmittelsicherheit bestätigt. Nachforschungen ergaben, dass das Gewürz von einer Firma aus Givisiez stammte.
Per Strafbefehl wurde nun der Verantwortliche der Lieferfirma des Verstosses gegen das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände schuldig gesprochen. Er muss eine Busse von 300 Franken bezahlen. Hinzu kommen Gebühren und Dossierkosten von insgesamt 195 Franken. rb