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Gewaltspirale endet mit einem Schlag

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Ein Mann hatte in einer Gemeinde am Murtensee einen Widersacher bei einem Streit eine Kopfverletzung zugefügt. Das Bezirksgericht hatte den 54-Jährigen zu einer bedingten Strafe von elf Monaten bedingt verurteilt. Der Strafappellationshof des Kantonsgerichts hat gestern an der Berufungsverhandlung das Strafmass reduziert. Der Mann wurde der leichten Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand im Notwehrexzess für schuldig gesprochen. Das Gericht hat das Urteil auf acht Monate bedingt auf vier Jahre Probezeit gesenkt. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert.

Über den Verlauf der Auseinandersetzung herrscht zwischen Anklage und Verteidigung in grossen Teilen Einigkeit. Doch was für den 54-Jährigen und seinen Anwalt Joachim Lerf Notwehr war, bezeichnete Staatsanwältin Liliane Hauser als versuchte schwere Körperverletzung. «Da sind sich zwei Streithähne in die Haare geraten», so Hauser. Lerf sprach von «50 Minuten Gewalteskalation». Der Angeklagte hatte für seine Wirtschaft beim Geschädigten Festbänke bestellt. Doch er zahlte nicht und argumentierte, sein Lieferant habe im Lokal oft gratis konsumiert. Sie seien quitt. Am fraglichen Januarabend 2015 tauchte das Opfer mit zwei Kollegen in der Wirtschaft auf und begann, die Tische aus dem voll besetzten Lokal auszuräumen. Es kam zu einem Gerangel, während dem das Opfer den Angeklagten wegschubste und die geschlossene Türe aus den Angeln hob. Der Beschuldigte schlug in der Folge seinem Widersacher mit einem Werkzeug auf den Kopf (die FN berichteten).

Tatwaffe bleibt unklar

Anwalt Lerf hatte beantragt, dass die Tatwaffe zu beschaffen sei. Diese wurde nie aufgefunden. Es bleibt unklar, ob es sich um eine Rohrzange oder eine Weisswurstzange handelte. Es sei nötig, die Tatwaffe zu kennen, so Lerf, um einschätzen zu können, ob sie wirklich gefährlich sei. Das Richterkollegium unter Präsidentin Dina Beti lehnte Lerfs Antrag ab. Lerf argumentierte sodann, dass sein Mandant angegriffen worden sei. Er habe ja nicht auf seinen Gegner eingeprügelt. Er sei diesem körperlich unterlegen gewesen und habe mit dem Erstbesten, das er fand, zugeschlagen, um sein Eigentum zu schützen, «in Aufregung, im Affekt und aus Verzweiflung», so Lerf. Es sei zu einer Gewaltspirale gekommen. Kein Mann hätte sich da zurückhalten können. Sein Mandant sei einsichtig und entschuldige sich.

Hauser hatte das anders gesehen. Der Schlag gegen den Kopf des Geschädigten sei bewusst ausgeführt worden. Die Verletzungen erwiesen sich zwar als leicht. Es hätten laut einem Mediziner aber auch schwere Kopfverletzungen geben und schwere Schäden zurückbleiben können, «was zum Glück nicht geschehen ist». Von einer Notwehrsituation könne keine Rede sein. Die Männer hätten sich verhalten wie Kinder in einem Sandkasten. «Der eine schlug dem anderen auf den Kopf, weil er wütend war, weil dieser ihm etwas weggenommen hatte.» Es sei nur um Holzbänke gegangen, auf der anderen Seite aber stand die Gesundheit des Geschädigten auf dem Spiel. Der Beschuldigte sei wegen Gewalttaten aktenkundig und zeige kaum Reue. Die Strafzumessung der Vorinstanz sei beizubehalten, hatte Hauser gefordert.

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