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Gewalttätiger Vater wegen 25 Therapiestunden vor Bundesgericht

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Das Kantonsgericht hat einen gewalttätigen Familienvater zu 25 Therapiesitzungen verpflichtet. Vater und Mutter bewerteten dieses Urteil als unverhältnismässig und zogen es vor das Bundesgericht.

25 Therapiesitzungen soll ein gewalttätiger Vater von drei Töchtern besuchen. Die Familiensituation und vor allem seine Gewaltausbrüche sollen sich dadurch bessern. Nach einem erfolglosen Rekurs vor dem Kantonsgericht zogen die Eltern weiter vor das Bundesgericht. Dieses hat den Rekurs nun abgelehnt.

Die Mutter der drei Kinder hatte anfangs Juli letzten Jahres vier Strafanzeigen – von sich und ihren drei Töchtern – eingereicht. Grund dafür sei eine gewalttätige Auseinandersetzung zwischen dem Vater und der ältesten Tochter gewesen. Das Jugendamt wurde zum Schutz der Kinder aktiv.

Strafanzeigen zurückgezogen

Wenige Tage nach Einreichung der Strafanzeigen zog die Mutter diese wieder zurück. Die Familiensituation habe sich gebessert, und die Anzeigen seien unüberlegt gewesen. Die Behörden aber führten das Verfahren angesichts der Schwere der Vorfälle fort und stiessen dabei auf Widerstand der Eltern. Das Friedensgericht des Saanebezirks ordnete schliesslich neben einer Familientherapie für die Eltern auch 25 Therapiesitzungen für den Vater an.

Dagegen reichten die Eltern einen Rekurs ein. «Sie werfen der Behörde vor, dass diese den Sachverhalt falsch dargestellt hat, insbesondere wenn sie feststellt, dass die Familie von Gewalt geprägt sei, vor allem durch den Vater», fasst das Bundesgericht zusammen. Die Eltern kritisieren, dass ihre Version – die positive Entwicklung der Familiensituation – nicht berücksichtigt worden sei. Zudem bewerteten sie die 25 Therapiestunden als unverhältnismässige Entscheidung. Vor dem Kantonsgericht waren sie mit ihrem Rekurs gescheitert.

Therapie soll Gewalt bekämpfen

Das Bundesgericht stützt nun die Entscheidungen der Vorinstanzen. «Aus dem angefochtenen Urteil geht hervor, dass die Misshandlungen, denen die Kinder seit vielen Jahren ausgesetzt sind, mit dem gewalttätigen Verhalten des Beschwerdeführers in Zusammenhang stehen», schreibt das Gericht in Lausanne. Das Kantonsgericht habe die positive Entwicklung der Familiensituation zur Kenntnis genommen. Jedoch «legen die Beschwerdeführer weder dar, dass die festgestellten wiederkehrenden Gewaltprobleme endgültig gelöst wären, noch diskutieren sie den Grund, der zur Aufrechterhaltung der strittigen Massnahme geführt hat». Die Massnahme des Kantonsgerichts «scheint die einzige zu sein, die in der Lage ist, die wiederkehrenden Probleme der Gewalt des Beschwerdeführers gegenüber seinen Kindern zu lösen beziehungsweise vorzubeugen». Darum sei der Rekurs zurückzuweisen.

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