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Gewalttätige Frau ist schuldig

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Im Januar 2015 hat sie ihren Ex-Freund angegriffen, im Februar folgte ein Angriff mit einem Baseballschläger auf eine ehemalige Arbeitskollegin (die FN berichteten). Nun wurde die 25-jährige Bernerin vom Strafgericht des Sensebezirks in beiden Fällen schuldig gesprochen. Bei ersterem Delikt begründet das Strafgericht, die Angeklagte sei wegen Angriffs zu verurteilen, da ihr Handeln die Körperverletzung des Angegriffenen mit sich trägt. Weil sie mit den Fäusten auf ihren Ex-Freund eingeschlagen sowie diesem mit beiden Händen den Hals zugedrückt habe, sei dieser Tatbestand sowohl in subjektiver wie in objektiver Hinsicht erfüllt, hält das Strafgericht in seiner schriftlichen Urteilsbegründung fest. Auch sei sie bei der Planung des Angriffs wesentlich beteiligt gewesen – drei der fünf anwesenden Personen haben auf den Ex-Freund schliesslich noch weiter eingeschlagen sowie ihn mit einer Softair-Pistole bedroht.

Extra auf den Kopf geschlagen

Im zweiten Fall hat sich die 25-Jährige der versuchten schweren Körperverletzung schuldig gemacht. Nachdem sie ihre ehemalige Arbeitskollegin sowie deren unbeteiligte Kollegin am Bahnhof Schmitten abgefangen hatte, schlug sie mit einem Baseballschläger mehrmals auf die beiden ein. «Die Beschuldigte hat vorliegend ihre Schläge mit dem Baseballschläger gezielt auf die Köpfe der beiden Frauen gerichtet», schreibt das Strafgericht. Dies habe sie in einer früheren Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft auch zugegeben – sie habe gewusst, dass sie den Frauen auf den Kopf schlagen müsse, «damit es etwas bringt.» Da sich die Tatentschlossenheit manifestiert hat, liege eine versuchte schwere Körperverletzung vor – auch wenn diese Verletzung in der Realität nicht eingetroffen ist.

Die Beschuldigte sei des Weiteren wegen Drohung, falscher Anschuldigungen und Sachbeschädigung schon vorbestraft gewesen. Da sie sich einer psychiatrischen Behandlung unterzieht, fällt die insgesamt 24-monatige Freiheitsstrafe bedingt aus. Ausserdem wurde die Frau zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen sowie zu einer Busse in der Höhe von 300 Franken verurteilt. Laut dem Gerichtsurteil ist die Probezeit auf vier Jahre festgelegt, ausserdem sei eine Bewährungshilfe und eine weitere psychiatrische Behandlung unabdingbar. Wegen ADHS und dem Borderline-Syndrom befindet sich die 25-Jährige seit längerer Zeit in psychiatrischer medikamentöser Behandlung.

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