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Gewerbepolizei: Sommer, Sonne, Durst – Wer darf wem Alkohol ausschenken?

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Autor: Imelda Ruffieux

Wer ein Sommerfest mit Alkohol-Ausschank organisiert, muss eine Bewilligung haben und bereit sein, Verantwortung zu übernehmen. Alain Maeder, Vorsteher der kantonalen Gewerbepolizei, weiss um die Details. «Es gibt mehrere Aspekte, welche Organisatoren von Festen beachten müssen», erklärt er. Nicht nur kantonale Gesetze, sondern auch die Bundesgesetzgebung spiele dabei eine Rolle. «Wer einen Anlass organisiert, an dem Alkohol verkauft und konsumiert wird, muss eine Bewilligung einholen», hält Maeder fest. Das entsprechende Patent K wird vom Oberamt erteilt.

Der Oberamtmann prüft dabei – vor allem bei Anlässen für Jugendliche – die Hintergründe der Organisation. «Wenn er zur Ansicht gelangt, dass der Jugendschutz zu wenig gewährleistet ist, kann er Massnahmen treffen», erklärt Alain Maeder. Der Veranstalter muss sich zum Beispiel verpflichten, dass kein Alkohol an unter 16-Jährige verkauft wird. Auch gibt es die Pflicht, nicht-alkoholische Getränke zu tieferen Preisen als das billigste alkoholische Getränk anzubieten. «Der Oberamtmann kann also Bedingungen an die Vergabe des Patentes knüpfen», erklärt der Dienstchef. Wenn diese nicht eingehalten werden, könne er die Organisatoren bestrafen oder das Fest gar untersagen.

Erwachsene in der Verantwortung

Wer ist aber nun verantwortlich, dass es an einem Fest nicht zu einem «Koma-Saufen» kommt? «Für jedes Fest muss ein Erwachsener die Verantwortung übernehmen», hält Maeder fest. Dieser werde auch zur Rechenschaft gezogen, wenn etwas vorfalle, wenn zum Beispiel an Minderjährige Alkohol oder gebrannte Getränke (Spirituosen) an noch nicht 18-Jährige verkauft werden. Es darf auch kein Alkohol an Personen in offensichtlich betrunkenem Zustand ausgeschenkt werden.

Auch Eltern in der Pflicht

«Aber auch die Eltern müssen ihre Verantwortung wahrnehmen», hält der Dienstchef fest. «Wenn ihre zwölfjährige Tochter an einem Fest besinnungslos zusammenbricht, haben sie ihre Aufsichtspflicht verletzt.»

Die Polizei mache des Öfteren Kontrollen auf Festen, vor allem im Sommer. Daneben gebe es auch Präventionsaktionen, zum Beispiel der Organisation «Reper».

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