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Gewerbeverband alarmiert wegen hohen Strompreisen

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KMU leiden unter den hohen Energiepreisen. Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) hat am Montag darum einen Katalog mit Forderungen präsentiert: Dazu gehören etwa der Abbau von administrativen Hürden sowie die mögliche Rückkehr in die Grundversorgung für Unternehmen.

Es sei sehr beunruhigt. «Eigentlich bin ich alarmiert», sagte SGV-Präsident und Nationalrat Fabio Regazzi (Mitte/TI) am Montag in Bern vor den Medien. Für viele Unternehmen sei der Preishammer unerträglich, ja sogar existenzgefährdend. Daher müssten nun die «administrativen Hürden fallen», forderte er.

Konkret verlangt der SGV, dass der Bau von Kleinanlagen aller nachhaltigen Technologien für Haushalte bewilligungsfrei werden muss. Zudem will der Verband Grossprojekte der Wasser- und Windkraft vom Einspracheverfahren ausnehmen.

Zurück in die Grundversorgung

Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer forderte seinerseits, dass Unternehmen, «die im sogenannten freien Strommarkt sind, die Rückkehr in die Grundversorgung» ermöglicht wird – mit gewissen Auflagen wie etwa einem zeitlichen Mindestverbleib in der Grundversorgung nach einem Wechsel.

Er verteidigt diese Forderung mit konkreten Beispielen – etwa jenem eines Berghotels, dass bis anhin jährlich rund 5000 Franken Stromkosten hatte. Der Stromproduzent habe dem Hotel ein Angebot für einen neuen 5-Jahres Vertrag unterbreitet. Eine erste Offerte hätte laut Platzer Energiekosten von über 162’000 Franken bedeutet.

Selbst erarbeitete Sparpläne

Ausserdem schlägt der SGV eine zusätzliche Eskalationsstufe vor, für den Fall, dass der Bund wegen Strommangel eingreifen muss. Gemäss SGV-Direktor Hans-Ulrich Bigler soll diese nach dem freiwilligen Sparen und vor dem Eingreifen des Bundes durch so genannte Bewirtschaftungsmassnahmen zur Lenkung des Stromverbrauchs greifen, wird er laut Redetext in der Mitteilung zitiert.

In dieser neuen, zusätzlichen Eskalationsstufe sollen Unternehmen und Branchen mit der wirtschaftlichen Landesversorgung Energie-Sparvereinbarungen eingehen. Grundlage der Vereinbarungen wären von den Unternehmen und Branchen selbst erarbeitete Pläne. Dabei müsse es der Branche freigestellt sein, wie sie die Vereinbarung umsetze, so Bigler weiter.

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