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Gewerbsmässig eingebrochen

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Autor: lukas Schwab

Murten Im August 2008 wurden ein Russe und ein Moldawier in Kleinbösingen bei einem Einbruchsversuch verhaftet. Wie die Untersuchungen ergaben, waren die beiden auch an etlichen anderen Einbruchdiebstählen im Seebezirk beteiligt. Zudem konnten dem Russen aufgrund von DNA-Spuren auch frühere Taten im Kanton Zürich nachgewiesen werden, die er grösstenteils gestanden hat.

Das Diebesgut der rund 30 Einbruchdiebstähle bezifferte Alessia Chocomeli, Vertreterin der Staatsanwaltschaft, auf etwa 135 000 Franken. Zudem sei ein Sachschaden von ungefähr 50 000 Franken entstanden.

Moldawier als Randfigur

Wie sich in den Befragungen der beiden herausstellte, war der Moldawier, abgesehen vom Einbruch, bei dem sie verhaftet wurden, nur selten bei den Einbrüchen dabei; meist wartete er im Auto. Seine Verteidigerin Nathalie Weber-Braune hielt denn auch fest, er sei nur eine Randfigur gewesen. Der Moldawier selber erschien nicht vor Gericht, er wurde im Februar in seine Heimat ausgeschafft.

Dem vor Gericht anwesenden Russen konnten aufgrund von Fussabdrücken und anderen Spuren viele Einbrüche nachgewiesen werden, die er auch teilweise gestanden hat.

In ihren Polizeiaussagen gaben die beiden an, sie hätten jeweils zu dritt agiert, was Telefonkontrollen und Handyortungen bestätigten. Der dritte Täter, der bisher nicht gefasst wurde, ist international zur Verhaftung ausgeschrieben. Gemäss Aussagen des Russen war dieser Mann ihr Chef, da er die Region gut gekannt habe. Er sei es auch gewesen, der ihnen vorgeschlagen habe, Einbrüche zu begehen.

27 Monate für Russen

Das Gericht verurteilte den Russen zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten. Zwölf Monate der Strafe muss er absitzen, die restlichen 15 Monate wurden unter einer Probezeit von vier Jahren bedingt ausgesprochen. Da der Mann bereits seit rund 9 Monaten in Untersuchungshaft sitzt, wird er in etwa drei Monaten entlassen. «Danach wird er möglicherweise durch das Migrationsamt ausgeschafft», erklärte Gerichtspräsident Marc Ducret.

Der zweite Beschuldigte erhielt eine bedingte Gefängnisstrafe von sechs Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren. Vor seiner Ausschaffung sass er bereits während 190 Tagen in Untersuchungshaft.

In der Begründung des Urteils hielt Marc Ducret fest, die Taten des Russen seien eindeutig als banden- und gewerbsmässig zu qualifizieren. Er habe gestohlen, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Bezüglich des Moldawiers machte Ducret geltend, dieser sei nur am Rande beteiligt gewesen.

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