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Gewerbsmässiger Betrüger muss ein Jahr hinter Gitter

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Der rund 40-jährige Freiburger, der am Montag wegen gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung und Misswirtschaft vor dem kantonalen Wirtschaftsstrafgericht stand, muss für 32  Monate ins Gefängnis. 20  Monate wurden auf Bewährung ausgesprochen, bei einer Probezeit von fünf Jahren. Ebenfalls für die Dauer von fünf Jahren wurde dem Mann ein Berufsverbot auferlegt: In dieser Zeit darf er keine fremden Vermögen verwalten.

Der Verurteilte, der als Versicherungsmakler arbeitete, hatte von den Geschädigten mehr als 1,5  Millionen Franken ergaunert, indem er Produkte verkaufte, die gar nicht existierten – nebst Versicherungsleistungen auch Anleihen und Geldanlagen. Weil er Briefe mit offiziellen Briefköpfen verschickte, wurden die Opfer zum Teil erst nach langer Zeit misstrauisch. Vor sieben Jahren war der Freiburger bereits wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden.

Schuld wiegt schwer

Das Gericht habe zwar eine weniger strenge Strafe ausgefällt, als die Staatsanwaltschaft es verlangt habe – sie hatte 42  Monate Gefängnis gefordert –, die Schuld wiege aber dennoch schwer. Das sagte Gerichtspräsident Michel Morel bei der gestrigen Urteilsverkündung. Der Verurteilte habe Bekannte und Freunde betrogen, Leute die ihm vertraut hätten. Morel hielt dem Mann jedoch sein Verhalten im Prozess zugute: «Während der Untersuchung hatten Sie die Taten nur zögerlich zugegeben. Jetzt aber haben Sie einen Schritt gemacht und Ihre Schuld erkannt.»

Eine Komplizin des Verurteilten, die am Montag ebenfalls vor Gericht stand, wurde in allen Punkten freigesprochen.

bearbeitet von ko/FN

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