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Gewerkschaften bangen um Service public

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Voraussichtlich am 24. September 2017 werden die Freiburgerinnen und Freiburger über das Referendum gegen das neue Gesetz über die kantonale Gebäudeversicherung (KGV) abstimmen. Der Dachverband des Staatspersonals ­(Fede) hat gestern mit Unterstützung der Gewerkschaften ­Syna und ­Unia, des Verbands des Personals öffentlicher Dienste VPOD und der SP, der CSP und der Grünen das Referendum mit knapp 9800 Unterschriften bei der Freiburger Staatskanzlei eingereicht.

«Wir mussten bei der Unterschriftensammlung viel erklären, die Leute waren aber offen für unser Anliegen», sagte ­Fede-Präsident Bernard Fra­gnière vor den Medien. Er sei deshalb zuversichtlich, dass das Referendum an der Urne auf Zustimmung stossen werde. Er befürchte ausserdem, dass mit dem neuen Gesetz die Prämien der kantonalen Gebäudeversicherung steigen würden, wovon die gesamte Bevölkerung betroffen wäre.

Stein des Anstosses: Personal

Der Grosse Rat hatte das Gesetz über die kantonale Gebäudeversicherung im September mit grosser Mehrheit angenommen. «Es ist insgesamt ein gutes Gesetz», sagte Benoît Piller, Präsident der kantonalen SP und Grossrat, gestern. Ein einziger Artikel hat Gewerkschaften und linke Parteien jedoch dazu bewogen, das Referendum zu ergreifen. Das neue Gesetz will den Status des KGV-Personals ändern: Es soll nicht länger dem Gesetz über das Staatspersonal unterstellt sein, sondern ein eigenes Reglement erhalten.

Der abtretende Sicherheitsdirektor Erwin Jutzet (SP) und KGV-Direktor Jean-Claude Cornu hatten diesen Schritt mit der ungenügenden Flexibilität des staatlichen Personalgesetzes begründet. So sei es nicht möglich, den Kaderleuten angemessene Löhne zu bezahlen. Gleichzeitig wären die KGV-Angestellten mit einem eigenen Reglement nicht länger von staatlichen Sparmassnahmen betroffen, was sinnvoll sei, da die KGV die Löhne bezahle und nicht der Staat. Ein eigenes Personalreglement würde zudem den administrativen Aufwand für die KGV verkleinern.

Kritik an Vorgehen

Mit dieser Argumentation von Jutzet und Cornu können die Initianten des Re­fe­ren­dums nicht viel anfangen. «Die KGV hat das Versicherungsmonopol, es herrscht absolut kein Wettbewerb. Ich sehe nicht ein, weshalb es einen Leistungslohn braucht», sagte Bernard Fra­gnière gestern. Studien zeigten, dass Leistungslöhne immer Verschlechterungen für das Personal brächten.

Jutzet und Cornu hatten im Vorfeld der Abstimmung im Grossen Rat stets darauf hingewiesen, dass das KGV-Personal für den neuen Status sei. «Sie haben aber gar keine Diskussion ermöglicht», sagte Fra­gnière. Die Fede habe nie die Möglichkeit gehabt, mit den Angestellten zu sprechen und sie auf die Risiken der neuen Gesetzgebung hinzuweisen. Zudem sei es für das Personal schwierig, sich öffentlich gegen das Gesetz auszusprechen.

Befürchteter Abbau

Mit dem Referendum wollen die Fede und ihre Unterstützer die Diskussion nun lancieren. Diese soll sich aber nicht nur um das KGV-Gesetz drehen, sondern um den Service public insgesamt. «Die Wäscherei der Psychiatrie in Marsens und die Kinderkrippe des Freiburger Spitals sind privatisiert worden. Es wird so weitergehen», sagte eine Vertreterin des VPOD. Bernard Fra­gnière betonte, dass solche Privatisierungen einen Angriff auf den Service public darstellten und sich die Leistungen dadurch verschlechterten.

Fragnière sprach dabei insbesondere über das Freiburger Spital HFR. Die Direktion und der Verwaltungsrat wünschen sich ebenfalls ein eigenes Personalreglement für die HFR-Angestellten (siehe Kasten). «Wenn das Gesetz über das Staatspersonal schlecht ist, muss man es ändern», sagte SP-Präsident Benoît Piller gestern. «Aber es kann nicht sein, dass jede öffentlich-rechtliche Institution ihr eigenes Personalreglement bekommt.»

Unterschriften prüfen

Was das Referendum zum KGV-Gesetz anbelangt, haben die Gemeinden nun 90 Tage Zeit, die Unterschriften zu kontrollieren. Sind mindestens 6000 gültig, so publiziert die Staatskanzlei im Amtsblatt das Zustandekommen des Referendums. Die Volksabstimmung muss anschliessend innerhalb von 180 Tagen erfolgen. Laut Staatskanzlerin Danielle Gagnaux wird dies vermutlich am 24. September der Fall sein. Ursprünglich hätte das neue KGV-Gesetz Mitte 2017 in Kraft treten sollen.

Gebäudeversicherungen

Blick in andere Kantone

Ist die kantonale Gebäudeversicherung Freiburg ein Einzelfall, wenn sie ihre Angestellten einem eigenen Personalreglement unterstellen will? Nein, zeigt ein Blick in andere Kantone.

Im Kanton Bern ist die Gebäudeversicherung eine privatrechtliche Institution, ihr Personal ist folglich privatrechtlich angestellt und hat nicht den Status von Staatsangestellten. Dennoch besitzt die Versicherung das staatliche Gebäudeversicherungsmonopol: Sie ist die einzige Versicherung im Kanton Bern, welche die Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden anbietet. Tochtergesellschaften der Gebäudeversicherung Bern bieten Sachversicherungen an, welche auch andere Privatversicherer anbieten.

Ähnlich organisiert ist die Glarner Gebäudeversicherung, wie der Vorsitzende der Geschäftsleitung, Hansueli Leisinger, auf Anfrage sagt. Sie ist jedoch eine kantonale Anstalt, und daher sind die Angestellten im Grunde dem Personalgesetz unterstellt. Die Versicherung hat aber laut Leisinger die Freiheit, im «Wettbewerbsteil» leistungsbezogene Löhne zu bezahlen, so etwa für Kundenberater. Ebenfalls bietet die Glarner KGV Sachversicherungen an, die finanziell völlig getrennt von der Gebäudeversicherung laufen; auch dort gelten für das Personal andere Regeln.

In St. Gallen, Zug, Schaffhausen oder Appenzell Ausserrhoden unterstehen die Angestellten der KGV dem staatlichen Personalgesetz, nicht aber in den beiden Basel. Die Angefragten in Zug und Schaffhausen halten zudem fest, dass sie ein eigenes Reglement begrüssen würden.

In den Kantonen Genf, Wallis, Uri, Schwyz, Obwalden, Appenzell Innerhoden und dem Tessin gibt es gar keine kantonale Gebäudeversicherung.

mir

Freiburger Spital HFR

Internes Schreiben verärgert die SP und die Gewerkschaften

Die Direktorin des Freiburger Spitals HFR, Claudia Käch, sagte es letzte Woche bei der Veröffentlichung des defizitären Budgets 2017 deutlich: «Mit den jetzigen Lohnkosten kann das HFR nicht überleben.» Die Direktion fordert schon seit geraumer Zeit, dass das Personal des Freiburger Spitals ein eigenes Reglement erhält und nicht länger dem Gesetz über das Staatspersonal unterstellt ist. Auch in einem internen Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat Käch festgehalten, dass eine solche Änderung notwendig sei.

Die Freiburger SP und der Dachverband der Staatsangestellten (Fede) kritisierten dieses Schreiben gestern in Medienmitteilungen. Die SP bezeichnet es als «Ohrfeige» für die Angestellten, die während den Feiertagen auf diese Weise erfahren, dass sich ihre Anstellungsbedingungen verschlechtern sollen. Es sei am Verwaltungsrat, unternehmerische Lösungen zu finden statt auf dem Buckel der Angestellten zu sparen. Die Fede fordert in ihrem Communiqué gar den Rücktritt von Käch, da diese die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht respektiere.

mir

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