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Gewerkschaften jubeln, die Parteien sind uneins

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Der Staatsrat überwies gestern einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über das Staatspersonal an den Grossen Rat. Mit dieser Teilrevision wird das Streikrecht für das Staatspersonal eingeführt. Ein Streikverbot gilt lediglich noch für Polizisten und Gefängniswärter, nicht aber für das Personal des Freiburger Spitals und das Pflegepersonal.

Während die Gewerkschaften das als Sieg der sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen feiern, gehen die Meinungen über den Gesetzesentwurf bei den Kantonalparteien auseinander. Den bürgerlichen Parteien geht er eher zu weit, der SP zu wenig weit.

jcg

Bericht Seite 3

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