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Gewerkschafter ist zu weit gegangen

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Eine Angestellte eines Stadtfreiburger Restaurants war Ende November 2018 zu einem Gespräch mit ihrem Chef aufgeboten. Die Frau, die kurz zuvor ein Kind geboren hatte, erschien zum Termin in Begleitung des Regionalsekretärs des Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), Gaétan Zurkinden. Während des Treffens teilte der Chef seiner Angestellten die Kündigung mit. Sie weigerte sich, diese entgegenzunehmen, und Zurkinden drohte dem Wirt, den Fall publik zu machen, so dass dieser für seinen Betrieb einen beträchtlichen Imageschaden erleiden würde.

Unter dem Eindruck der Drohung nahm der Wirt die Kündigung zurück und beauftragte seinen Anwalt, mit der Angestellten eine Vereinbarung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses einzugehen.

Es kam zu einem Treffen im VPOD-Büro, wo sich die Gemüter erhitzten. Der Anwalt sagte der Frau: «In Ihrer finanziellen Situation macht man keine Kinder.» Darauf setzte Zurkinden ihn vor die Tür und rief ihm Schimpfwörter hinterher.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte Zurkinden mittels Strafbefehl wegen Nötigung, versuchter Nötigung und Beschimpfung. Er erhielt eine Busse von 300 Franken und muss dem Wirt 1400 Franken Entschädigung bezahlen. Für die Beschimpfung gab es wegen des Fehlverhaltens des Anwalts hingegen keine Busse.

Zurkinden hat gegen den Strafbefehl keine Einsprache erhoben. «Ich habe in dieser Situation die Nerven verloren», sagte er gegenüber den FN. «Ich war immer der Meinung, man dürfe niemandem wegen der Geburt eines Kindes kündigen.»

uh

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