Kandidatinnen und Kandidaten gleich welcher Partei, die sich nicht von der SVP-Initiative zur Durchsetzung der Ausschaffungsinitiative distanzieren (Abstimmung voraussichtlich im kommenden Februar), sind nicht in den Freiburger Staatsrat wählbar. Denn diese Initiative ist klar verfassungs- und menschenrechtswidrig.
Daran kann auch das CVP- und FDP-Versprechen gegenüber der SVP nichts ändern. Als dieses abgegeben wurde, stand die Durchsetzungsinitiative überhaupt noch nicht zur Diskussion.