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Gilt Altersregel für alle Funktionäre?

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Autor: Diverse Berichte in den FN zur Ernennung des neuen Bischofsvikars

Mit Interesse habe ich die Meinungsäusserungen in Ihrer Zeitung zum neuen Bischofsvikar in Deutschfreiburg verfolgt. Neben den linientreuen Aussagen, wie sie sich eben in einem so streng hierarchischen Konstrukt ziemen, das innerhalb der Leitungsstruktur keine abweichende und hinterfragende Meinung duldet, wurden ein paar interessante und bedenkenswerte Fragen aufgeworfen. Zur Erweiterung und Vertiefung des Problemkreises möchten meine zwei Fragen beitragen:

Werden ab sofort in der katholischen Kirche jedwelche Funktionäre, also Pfarreipräsidentinnen und -präsidenten, Pfarreiräte und -rätinnen, Verwalter und Verwalterinnen, Kassierer, Sekretäre, Sakristane, Katecheten, Pfarrhaushälterinnen und so weiter, die etwa 70 Jahre alt sind, knallhart ersetzt und unbarmherzig zur Seite geschoben oder gilt die Altersregel nur für kritische, fähige, erfahrene und beim Volk beliebte (aber deshalb bei den Höheren nicht gern gesehene) Priester und Amtsträger? Kommen ab sofort die etwa 70-jährigen Personen in den Genuss eines tieferen Ansatzes bei den Pfarreisteuern, da diese ja nunmehr in ihren Rechten beschränkt sind?

Hoffentlich ist es nicht so, wie es der Volksmund immer sagt: Die da oben predigen Wasser und trinken selbst Wein. Für die Banken mag das noch gehen, aber für die Kirche der gleichberechtigten Kinder Gottes?

Othmar Mueller, Freiburg

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