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Gleich lange Spiesse für alle Forstarbeiter

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«Es gab fast so viele Meinungen wie Anwälte, die sich mit dem Dossier beschäftigt haben.» Das sagte Jérôme Simon-Vermot von der Vereinigung der Forstunternehmer der Westschweiz gestern bei der Medienkonferenz über das Inkrafttreten eines Gesamtarbeitsvertrags der Freiburger Forstwirtschaft.

Die Vorbereitungsarbeiten haben zwölf Jahre in Anspruch genommen. «Die Vielfalt der privaten und öffentlichen Strukturen haben eine Reihe von rechtlichen und technischen Fragen aufgeworfen, die das Verfahren erheblich verlangsamt haben», so Simon-Vermot. Der nun ausgehandelte Gesamtarbeitsvertrag vereint die Westschweizer Vereinigung der Forstunternehmer, den Freiburger Verband der Waldeigentümer (Wald Freiburg) und den Verband des Freiburger Forstpersonals, der für die Verhandlungen die Gewerkschaft Syna herbeizog.

Für die Partner der Freiburger Forstwirtschaft lag bereits 2013 ein Gesamtarbeitsvertrag vor, an den sich diese auch hielten. Weitere fünf Jahre nahm aber der Prozess zur Allgemeinverbindlichkeit in Anspruch, bei dem das Staatssekretariat für Wirtschaft und das Amt für den Arbeitsmarkt mitredeten.

Faire Behandlung aller

Erst mit der Allgemeinverbindlicherklärung per 1. April 2018 gelten für alle Forstbetriebe und -arbeiter, die in Freiburger Wäldern tätig sind, die gleichen Regeln. Auch Betriebe, die nicht im Kanton ansässig sind und nicht den Verbänden angehören, müssen sich nun zwingend daran halten.

Eine Ausnahme gibt es trotzdem: Für die Angestellten des Kantons Freiburg gilt weiterhin das Staatspersonalgesetz, das aber gemäss Simon-Vermot mit dem Gesamtarbeitsvertrag vereinbar ist. Der nun erfolgte Schritt garantiere eine faire Behandlung aller Beteiligten. Er beende die Wett­bewerbsverzerrung. Die Beziehungen zwischen allen Unternehmen der Freiburger Forstwirtschaft würden gleichwertiger gestaltet.

Gemäss dem Sekretär des Westschweizer Verbandes hätten im gegenwärtigen wirtschaftlichen Kontext vor allen den Interessen der privaten Unternehmen Rechnung getragen werden müssen. Diese seien einem starken Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Indem sie die Arbeitsbedingungen der Forstarbeiter verbessern wollen, nehmen sie auch ihre soziale Verantwortung wahr, meinte Simon-Vermot.

Fritz Burkhalter, Präsident von Wald Freiburg, sagte, sein Vorstand habe es anfänglich nicht für möglich gehalten, für alle seine Mitglieder einen Gesamtarbeitsvertrag auszuarbeiten. Zu unterschiedlich seien die Interessen der öffentlichen und der privaten Arbeitgeber. Auch ein rechtliches Gutachten des Amts für den Arbeitsmarkt sei zum Schluss gekommen, dass die Mitarbeiter der Gemeinden nicht einem solchen Vertrag unterworfen werden können. Man habe dann aber fast für jede betroffene Forstgesellschaft die Lage analysiert und konkrete Än­derungsvorschläge gemacht. Für Burkhalter ist die geleis­tete Arbeit zwingend, «um die Zukunft des Berufs sicher­zustellen und faire Arbeits­bedingungen für alle Akteure im Freiburger Wald zu garantieren.»

Heinz Bucher, Vorstandsmitglied des Freiburger Forstpersonals, erinnert daran, dass gerade bei privaten Unternehmen die Lohn- und Spesenregelungen nicht immer zugunsten der jungen Forstleute waren und dass viele den Beruf oft schon bald nach der Ausbildung aufgaben. Ausländische Arbeitskräfte ohne Ausbildung und später immer öfter ausländische Firmen hätten Aufträge in der Schweiz ausgeführt.

Michaël Pachoud, Präsident des Freiburger Forstpersonals, sagte: «Die Allgemeinverbindlichkeit ist ein grosser Sieg und ein wichtiges Signal für die Zukunft der Forstberufe.»

Kontrollen folgen

Gemäss Syna-Gewerkschaftssekretärin Mélanie Glayre ist Freiburg nach dem Wallis und dem Tessin der dritte Kanton mit einem allgemeingültigen Gesamtarbeitsvertrag. Auch der nationale Personalverband der Forstwirtschaft arbeite an einem solchen und werde wohl 80 Prozent des Freiburger Papiers übernehmen. Als Nächstes werde im April eine paritätische Aufsichtskommission gebildet, welche die Kontrollen zur Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrags vornimmt.

Gesamtarbeitsvertrag

Arbeitszeiten und Sozialversicherung für alle geregelt

Beim Gesamtarbeitsvertrag für die Freiburger Forstwirtschaft handelt es sich um ein 18-seitiges Dokument. Es enthält einleitend die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. So werden etwa die Gewährung einer Probezeit und die Inhalte eines Arbeitsvertrags geregelt. Auch der Gesundheitsschutz sowie die Aus- und Weiterbildung des Mitarbeiters gehören dazu.

Zu den Bestimmungen des Arbeitsvertrags gehören sowohl die wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden als auch die erlaubten Über- und Minusstunden. Überstunden müssen innerhalb von zwölf Monaten kompensiert oder sonst ausbezahlt werden. Gemäss dem Vertrag hat das Forstpersonal Anspruch auf jährlich 25 Tage Ferien. Auch die bezahlten und unbezahlten Urlaube sind geregelt.

Für die Mindestlöhne sieht der Gesamtarbeitsvertrag einen Anhang vor. Folgende fünf Lohnkategorien sind festgehalten: Forstarbeiter ohne Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Forstwart mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, Spezialist/Maschinist mit Fachausweis, Vorarbeiter mit Fachausweis und Betriebsleiter/Förster mit Abschluss einer Höheren Fachschule.

Die Lohnfortzahlung und die Taggelder bei Krankheit sind ebenso gewährleistet wie die berufliche Vorsorge, an der sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen. Auch wird ein Solidaritätsbeitrag erhoben, der durch Verbandsmitgliedschaft hinfällig wird.

uh

 

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