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Gleiche Ausbildung für alle Lehrlinge

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Autor: Josef Jungo

Nach der neuen Bildungsverordnung, die für das ganze Berufsfeld «Landwirtschaft und Produkte» (Landwirt, Gemüsegärtner, Obstfachmann, Geflügelfachmann, Weintechnologe, Winzer) gilt, besuchen die Lernenden (Frauen und Männer) im ersten und zweiten Lehrjahr je 360 Lektionen an der Berufsschule. Im dritten Jahr steigt die Anzahl Lektionen auf 880; total also 1600 Lektionen.

Das dritte Lehrjahr muss ebenfalls auf einem anerkannten Lehrbetrieb absolviert werden. Einem Wunsch aus der Praxis, dass dieses dritte Lehrjahr auf dem elterlichen Betrieb absolviert werden könnte, erteilt Francis Egger, Direktor des Landwirtschaftlichen Instituts Grangeneuve (LIG), eine Absage.

Ab Schuleintritt 2009

Grangeneuve will für den Schuleintritt im Herbst 2009 bereit sein, erklärt Egger. Lehrlinge, welche die Ausbildung nach dem alten System begonnen haben, können die Lehre in diesem System abschliessen.

Laut Angaben von Martin Rüegsegger, dem Verantwortlichen für die Lehrlingsausbildung, zählt man im Kanton etwa 170 Lehrbetriebe, davon sind rund 60 in Deutschfreiburg. Mit der Forderung, dass auch das dritte Lehrjahr auf einem anerkannten Lehrbetrieb absolviert wird, müssen in den nächsten Jahren 50 Prozent neue Lehrbetriebe anerkannt werden. Er ist zuversichtlich, dass diese Betriebe gefunden werden. Im Kanton Freiburg zähle man rund 900 Meisterlandwirte, und jedes Jahr kämen einige neue dazu.

Aufgabe des Bildungszentrums und der Lehraufsichtskommission sei es nun, für die Verteilung der Schultage gute Lösungen zu finden. Im ersten und zweiten Lehrjahr steht in den Sommermonaten bis Spätherbst ein Tag Berufsschule pro Woche auf dem Programm, in den Monaten Dezember und Januar sind es zwei Tage pro Woche.

Für das dritte Lehrjahr sieht die Verteilung wie folgt aus: September-Oktober: 1 Tag pro Woche; November-März: 5 Tage pro Woche (Blockkurs) und Apri-Juni: 1 Tag pro Woche.

Fachkompetenz fördern

Der Bildungsplan ist prozess- und handlungsorientiert. Bei der Lehrabschlussprüfung am Ende des dritten Lehrjahres wird für die Erlangung des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) fachliche Kompetenz vorausgesetzt. Rüegsegger: «Der Lehrling muss erklären und vorzeigen, wie er eine bestimmte Aufgabe anpackt und löst.» Anstelle des bisherigen Betriebsheftes hat der Lehrling eine Lerndokumentation vorzulegen.

Neuerungen nötig

Im bäuerlichen Bildungswesen waren in den letzten 25 Jahren keine grossen Veränderungen zu verzeichnen, sagt Francis Egger. Das ganze Berufsfeld Landwirtschaft tue gut daran, sich beruflich auf die künftigen Herausforderungen vorzubereiten. Positiv wertet er die angestrebte Vereinheitlichung der Ausbildung in der ganzen Schweiz. Diese fördere den interkantonalen Lehrstellenwechsel.

Kosten von 2,5 Mio.

Für die Umsetzung des neuen Bildungsmodells 360-360-880 sind das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), die Kantone und die landwirtschaftliche «Organisation der Arbeitswelt» (OdA – AgriAliForm) gemeinsam verantwortlich. Die Branche muss die mit der Bildungsreform entstehenden Kosten von schätzungsweise 2,5 Millionen Franken selber tragen.

70 000 Franken pro Jahr

Wie der Bauernverband an der Bezirksversammlung in Düdingen bekannt gab, muss der Kanton Freiburg mit 70 000 Franken Kosten pro Jahr rechnen. Für das Inkasso sei der Verteilschlüssel noch zu definieren, erklärte der stellvertretende Direktor der Landwirtschaftskammer, Beat Andrey. Es sei vorgesehen, diesen Betrag je zur Hälfte auf die Anzahl Betriebe und Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) zu erheben.

Die Auslagen für die Berufsschule werden wie bei anderen Berufen grundsätzlich nicht erhoben. Es werden lediglich Lehrmittel und Spesen in Zusammenhang mit dem Unterricht verrechnet. Diese betragen pro Lehrjahr ein paar hundert Franken.

Mehr als mittlere Unzufriedenheit

Bei der Veröffentlichung der ersten Informationen und anlässlich der Vernehmlassung zur Bildungsreform waren bei den Lehrmeistern viele kritische Stimmen zu hören. Mit der Erhöhung der jährlichen Schullektionen im ersten und zweiten Lehrjahr seien die Lehrlinge weniger auf dem Betrieb, argumentierten sie.

Diese Unzufriedenheit kam jeweils bei den Lehrmeistertagungen zum Ausdruck. Inzwischen habe man sich mehr oder weniger mit der neuen Situation arrangiert, stellt Egger fest. Die Verteilung der Schultage sei ein wichtiger Teil, aber es bleiben noch verschiedene Fragen wie Entlöhnung, Verträge, Versicherungen usw. zu regeln.

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