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Gleiche Regeln für den legalen Hanfanbau

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Autor: Arthur zurkinden

Freiburg Die Westschweizer Konferenz der Justiz- und Sicherheitsdirektoren, dem auch das Tessin angehört, haben ein Konkordat ausgearbeitet, um den legalen Anbau und den Verkauf von Hanf einheitlich zu regeln. Es handelt sich dabei um Hanf mit einem THC-Gehalt von weniger als drei Prozent.

Beweise liefern

Minimale Anforderungen sollen dafür sorgen, dass der Anbau und der Handel von Hanf in der lateinischen Schweiz harmonisiert werden, wie die Konferenz in einer Medienmitteilung vom Mittwoch festhält. «Es ist vorgesehen, dass die Hanfbauern und Hanfhändler der Behörde einen Beweis bezüglich der Herkunft, der Sorte und der Verwendung des Hanfs liefern müssen», halten die Justizdirektoren fest. «So wird ein Bewilligungsverfahren, das einen Vorbeugungscharakter aufweist, auf die Beine gestellt», fahren sie fort.

«Bessere Übersicht»

Für die Justidirektorinnen und -direktoren ist es selbstverständlich, dass bei Nicht-Befolgung der Regeln administrative Sanktionen ausgesprochen werden, die in Strafklagen münden können. «Die Anwendung dieses Konkordates, wie es von den Polizeikommandanten vorgeschlagen worden ist, wird zu einer besseren Übersicht in der Bewältigung dieser Probleme führen und die Verfahren vereinfachen», heisst es in der Medienmitteilung.

Vor dem Grossen Rat

Der Mitteilung ist weiter zu entnehmen, dass es den Kantonsparlamenten vorbehalten sei, einem Beitritt zum Konkordat zuzustimmen oder nicht. Sobald die Parlamente dreier Kantone ihr Ja-Wort gegeben haben, werde dieses in Kraft treten. Das Konkordat stehe auch andern Kantonen offen.

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