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Gleiches Rentenalter wie für Polizisten

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Freiburg Die am Dienstag vom Staatsrat beschlossene Regel gilt inskünftig auch für Angestellte im Justizvollzug des Zentralgefängnisses und der Anstalten von Bellechasse sowie für die Wildhüter und Fischereiaufseher.

Der Entscheid stützt sich auf das Gesetz über die Pensionskasse des Staatspersonals, welches am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Gemäss dem Gesetz sind für jede Personalkategorie unterschiedliche Höchstalter möglich.

Für die Polizeibeamten bleibt mit dem Pensionsalter von 60 Jahren alles beim Alten. Auch die Möglichkeit einer freiwilligen Pensionierung zwischen 58 und 60 Jahren gilt wie für das gesamte Staatspersonal. Neu betrifft das Pensionsalter 60 die Aufseher und Wildhüter-Fischereiaufseher.

Jene, welche bereits 60-jährig sind oder dieses Alter im ersten Halbjahr 2012 erreichen, haben die Möglichkeit, ihre Stelle bis zum 30. Juni 2012 beizubehalten. Mit der Neuregelung gleicht sich der Kanton Freiburg der Praxis anderer Westschweizer Kantone an.

Der Aspekt Sicherheit

Wie der Staatsrat mitteilt, geschieht die Abgleichung in erster Linie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit. Die Regierung trägt damit der Gefährlichkeit der Arbeit dieser Beamten Rechnung, welche wie Polizeibeamte regelmässig Konfliktsituationen sowie aggressiven und gewalttätigen Personen ausgesetzt sind, heisst es in einer Mitteilung. Diese Situationen hätten zugenommen, und die Regelung sei vor allem auch deshalb notwendig, weil diese Beamten bei Bedarf auch eine Waffe einsetzen müssen.

Gewerkschaft erfreut

Der Personalverband der öffentlichen Dienste zeigt sich in einer Stellungnahme erfreut über das neue Ruhestandsalter für die Beamten mit Polizeigewalt. Es sei die Frucht von Bemühungen, die sich über 20 Jahre hingezogen hatten, so die Gewerkschaft in einer Mitteilung. Die Änderungen bedeuten eine Anerkennung des Berufes und der Funktion der betroffenen Personen.uh

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