Freiburg Die Grünliberale Partei (GLP) des Kantons Freiburg begrüsst in einer Stellungnahme zur Vernehmlassung die Einführung eines eigenständigen Gesetzes über den Kinder- und Jugendschutz. Sie zieht dies einer Regelung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch vor. Die GLP ist der Meinung, dass der Gesetzesentwurf alle notwendigen Elemente enthält, insbesondere, dass das Friedensgericht als Schutzbehörde eingesetzt wird. Entsprechend erachtet es die GLP als fragwürdig, dass das Kantonsgericht Beschwerdeinstanz für eine fürsorgerische Unterbringung sein soll. Auch sei die Mitwirkung des Oberamtmanns nicht mehr zeitgemäss. Die GLP regt weiter an, dass die Nachbetreuung und ambulante Massnahmen noch genauer geregelt werden sollten.uh
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