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Godel erwartet keine Steuerausfälle mehr

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Wenn im Rahmen der kantonalen Steuerreform der allgemeine Steuersatz für Firmen auf 13,72 Prozent fallen sollte, hat der Kanton Freiburg für den Beginn Nettokosten von rund 30 Millionen Franken veranschlagt. Dazu gehörten Mindereinnahmen von 50  Millionen Franken, Mehreinnahmen vom Bund von 27  Millionen Franken und Kompensationszahlungen an Gemeinden und Pfarreien von knapp 10  Millionen Franken im Jahr.

Der Staatsrat äusserte bei dieser Rechnung immer die Hoffnung, dass der Zuwachs an Gewinnsteuern wie in den letzten Jahren weitergehe und die Steuerreform schon bald einmal kostenneutral sei.

An einer Medienkonferenz von Westschweizer Finanzdirektoren hat der Freiburger ­Georges Godel (CVP) gestern Zahlen vorgelegt, wonach Freiburg mit der Steuerreform gar keine Mindereinnahmen mehr zu befürchten habe.

Wie Godel erklärte, basierten die bisherigen Berechnungen auf der Basis von 2015. Seither nahmen aber die Firmensteuern im Kanton weiter zu. Wenn man nun noch die Kompensationszahlungen des Bundes sowie die Mehreinnahmen durch die Dividendenbesteuerung berücksichtige, so Godel, dann wäre ab Inkrafttreten der eidgenössischen und kantonalen Steuerreform im nächsten Jahr mit gar keinen Mindereinnahmen mehr zu rechnen.

Kantonales Referendum steht

So betrugen die Einnahmen aus der Gewinnsteuer vorletztes Jahr 215 Millionen und letztes Jahr 249 Millionen Franken. Für 2019 budgetiert Freiburg mit 250 Millionen Franken Einnahmen.

Der Finanzplan mit Steuerreform und angepassten Zahlen sieht nun neu für die kommenden Jahre Gewinnsteuern von 251 Millionen (2020), 259 Millionen (2021) und 260 Mil­lio­nen Franken (2022) vor. Ohne Steuerreform würden die Gewinnsteuern ab 2020 hingegen nur noch rund 180 Millionen Franken betragen.

Godel präsentierte vor den Medien die geplante Freiburger Steuerreform. Über sie wird definitiv am 30. Juni abgestimmt. Die Staatskanzlei hat gestern bekannt gegeben, dass das Referendum mit 6391 gültigen Unterschriften zustande gekommen sei. Es war mit 7096 Unterschriften deponiert worden.

Finanzdirektoren sind sich einig

Die gestrige Medienkonferenz in Bulle hatte aber vor allem die eidgenössische Abstimmung über das Bundesgesetz zur Steuerreform und zur Finanzierung der AHV (STAF) vom 19. Mai zum Inhalt. Die Finanzdirektoren der Kantone Freiburg, Genf, Jura, Waadt und Wallis machen derzeit eine Tour de Romandie und stellen die Vorlagen in jedem Kanton vor. Gestern war das in den Räumlichkeiten des Unternehmens Sottas der Fall. Als einzelne Finanzdirektoren dürfen sie auftreten, als Westschweizer Finanzdirektorenkonferenz aber nicht. Das hat das Bundesgericht kürzlich so festgehalten.

Pascal Brouillis (FDP/VD) lobte die Vorlage als «zwei Lösungen für zwei Probleme». Mit einem Ja könnten die Unternehmen planen. Die Genfer Staatsrätin Nathalie Fontanet (FDP) betonte, dass es national um 5,7 Milliarden Franken Einnahmen der Firmen mit Spe­zial­status gehe. In ihrem Kanton machten diese 23 Prozent der Firmensteuern aus. Ihnen müsse man einen juristisch und steuerlich stabilen Rahmen geben. Charles Julliard (CVP/JU) machte darauf aufmerksam, dass auch KMU in Form von Aufträgen profitierten, wenn die bisherigen Statusgesellschaften weiterhin in der Schweiz investierten.

Und der Walliser Staatsrat Roberto Schmid (CVP) lobte an der Vorlage, dass diese die Kantone nun zwinge, Kom­pensa­tio­nen an die Gemeinden weiterzugeben.

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