Nationalbank beginnt mit den Verkäufen
Wie die SNB gestern mitteilte, hat sie die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit dem Verkauf der ersten Tranche beauftragt. Die Operation erfolgt im Rahmen des Abkommens über die Goldverkäufe, das 15 europäische Länder am 26. September 1999 unter sich abgeschlossen haben. Damit wollen die Notenbanken dieser Länder negative Auswirkungen auf den Goldpreis verhindern.
Voraussetzung für den Verkauf nicht mehr benötigter Goldreserven bildet das neue Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG), das nach Ablauf der Referendumsfrist am 1. Mai in Kraft getreten ist. Damit wird die Bindung des Frankens an das Gold definitiv gelöst und auch die offizielle Goldparität des Schweizer Frankens von 4595 Fanken je Kilo hinfällig. Am Montag hatte das Kilo Gold bei 15 225 Franken notiert.
Keine Grundlage bildet das WZG hingegen für die Ausgliederung nicht mehr benötigter Goldreserven aus der Bilanz der SNB. Damit solche Reserven für andere öffentliche Zwecke – etwa für die AHV oder die Solidaritätsstiftung – verwendet werden können, soll eine besondere Rechtsgrundlage auf Verfassungsstufe geschaffen werden.
In das WZG integriert sind das Münzgesetz und die aus dem Nationalbankgesetz übertragenen Bestimmungen über die Banknoten. Gleichzeitig mit dem WZG tritt die neue Münzverordnung in Kraft, die an das neue Gesetz angepasst wurde.