LausanneGoogle muss auch künftig nicht 100 Prozent der Gesichter und Fahrzeugkennzeichen auf Street View anonymisieren. Laut dem gestrigen Entscheid des Bundesgerichts genügt es, wenn Google die Bilder, die der automatischen Verpixelung entgehen, auf Verlangen nachträglich von Hand verwischt. Das freut den Internet-Giganten. Zufrieden ist aber auch der Eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür, der vor dem Bundesgericht striktere Regeln für den Onlinedienst durchgebracht hat. So dürfen etwa Googles Kameras nicht mehr über Mauern und Zäune hinweglinsen. sda
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