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GPS-Überwachung zulässig?

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GPS-Überwachung zulässig?

Kantonsgericht entscheidet gegen Berufung eines Autoknackers

Dass die Kantonspolizei zwei Monate lang ohne richterliche Verfügung ein Auto mit einem Sender überwacht hat, war vorschriftswidrig. Die bedingte Gefängnisstrafe des Überwachten wird dadurch aber nicht reduziert.

Autor: Von CHRISTIAN SCHMUTZ

«Im Zentrum des Interesses steht, ob die GPS-Überwachung der Polizei zu Recht erfolgt ist», sagte Rechtsanwalt Tarkan Göksu am Mittwoch vor dem Kantonsgericht. Er vertrat einen 42-jährigen Mann aus dem Kosovo, der gegen das erstinstanzlichen Urteil von 30 Monaten Gefängnis bedingt auf drei Jahre Berufung einlegte.

Mehr als 30 Autos aufgebrochen

Im Dezember 2004 waren zwei aus dem Kosovo stammende Brüder verhaftet worden. Sie wurden verdächtigt, bei gut 30 Autos die Windschutzscheibe eingeschlagen und dann ihren Inhalt ausgeräumt zu haben. Die beiden bestritten alles, aber die Indizien zeigten ein anderes Bild. Sie hatten nicht nur versehentlich ein ziviles Polizeiauto erwischt und waren dabei beobachtet worden, viele gestohlene Gegenstände waren auch bei einem daheim in Düdingen gefunden worden.Ausserdem waren die beiden mit dem Auto der Schweizer Ehefrau des 42-Jährigen unterwegs. Da dieses bereits früh in der Nähe eines aufgebrochenen Autos gesehen wurde, versah es die Freiburger Polizei mit einem Chip, um über GPS herauszufinden, wo es sich gerade befand. In 29 Fällen war das Auto in der Nähe solcher Einbrüche gestanden.

Drei Regeln verletzt

Hier setzte Anwalt Göksu an. Laut Polizeigesetz dürfe eine Beobachtung oder Beschattung nur eingesetzt werden, wenn die Privatsphäre, das Bestimmtheitsgebot und die Verhältnismässigkeit eingehalten würden. Seiner Ansicht nach seien gleich alle drei Regeln verletzt worden. Es sei nicht nur ein simples Beschatten, sondern ein Rund-um-die-Uhr-Überwachen gewesen und die Massnahme sei nicht nur wenig notwendig, sondern gar ungeeignet gewesen. Die Polizei habe die Männer praktisch unterstützt, weitere Delikte zu verüben, statt sie zur Rede zu stellen. «Wir kommen nicht darum herum, die GPS-Protokolle als illegal beschaffte Beweismittel anzusehen, also jede kleinste Spur muss aus den Akten entfernt werden», forderte Göksu.

Berufung alibimässig eingereicht

Gabriele Berger warf dem Verteidiger vor, alibimässig eine Berufung eingereicht zu haben und erst jetzt mit völlig anderen Argumenten aufzutauchen. Sie forderte das Gericht auf, nicht auf die neuen Vorwürfe einzugehen. Ausserdem schränke eine GPS-Überwachung des Autos die persönliche Freiheit weniger ein als die tagelange Beschattung einer Person. Beim Vorwurf der fehlenden Verhältnismässigkeit sei der Antrag der Verteidigung völlig realitätsfremd, sagte Berger.

«GPS-Daten waren nicht Hauptindiz»

Das Kantonsgericht unter dem Präsidium von Adrian Urwyler sprach den Mann einzig wegen gefälschtem Permis frei. Ansonsten stützte es das Urteil von 30 Monaten bedingt auf drei Jahre für banden- und gewerbsmässigen Diebstahl sowie mehrfache Sachbeschädigung. Gemäss Präsident Urwyler ist GPS heute zweifellos eine Überwachungsmassnahme. Es sei aber in einer Zeit des alten Rechts angewandt worden. «Auch wenn die Indizien vorschriftswidrig beschafft wurden, sind sie nicht automatisch unverwertbar», begründete Urwyler. «Die Bewilligung hätte ohne weiteres eingeholt werden können, die Daten waren nicht das Hauptindiz für die Verurteilung und der Eingriff in die Privatsphäre war relativ leicht.»

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