LAUSANNE Wer in einem Selbstkontroll-Zug der SBB mit einem 2.-Klass-Billet in der 1. Klasse erwischt wird, darf laut Bundesgericht nicht wie ein Schwarzfahrer behandelt werden. Die SBB verlangt deshalb ab sofort einen Graufahrer-Zuschlag von 60 statt 80 Franken.
Damit haben SBB und Verband öffentlicher Verkehr umgehend auf den am Mittwoch publizierten Bundesgerichtsentscheid reagiert. sda
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