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Greng legt Ortsplanung ein zweites Mal auf

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Mit der zweiten Auflage der Ortsplanungsrevision nimmt Greng Änderungen im Bereich Seehof und bei den Parkplätzen vor.

Neun Einsprachen gab es in Greng während der ersten Auflage der Ortsplanungsrevision in diesem Frühjahr (die FN berichteten). «Mit allen Einsprechern konnten Verhandlungen durchgeführt werden», schreibt die Gemeinde im Erläuterungsbericht. Die deshalb erfolgten Änderungen der Ortsplanung liegen nun während 30 Tagen auf.

Eine Änderung betrifft den Bereich Seehof. Dieses Gelände, eingebettet zwischen dem Bahngleis, einem gemeindeeigenen Parkplatz und mehreren Wohnhäusern, ist die letzte grosse Baulandreserve in Greng. Die dort befindliche Zone von allgemeinem Interesse (ZAI) soll verschwinden und in die Wohnzone Seehof integriert werden. «Die Analyse des Gemeinderats und der Planungskommission hat gezeigt, dass die Gemeinde in den nächsten 15 Jahren keinen Bedarf an dieser ZAI hat. Die übrigen in der bisherigen ZAI möglichen Nutzungen wie Spielplätze, Heizungsanlagen und öffentliche Parkplätze können auch in der Wohnzone Seehof erstellt werden.» Bei der Erstellung eines Detailbebauungsplans Seehof seien mindestens zehn öffentliche Parkplätze zu erhalten oder in die neue Überbauung zu integrieren, steht dementsprechend neu im Baureglement.

Keine zusätzlichen Parkplätze

Die geplante Parkplatzerweiterung im Südosten des Schlossquartiers lässt die Gemeinde fallen. Die Umsetzung sei aufgrund fehlender Zustimmung der Grundeigentümer nicht möglich. Zu den Parkplätzen beim Zugang zum Schlossquartier schreibt die Gemeinde in der zweiten Auflage, dass diese für Besucherinnen und Besucher der Gemeindeverwaltung, des Gastgewerbes und der Bewohnerschaft seien. Bisher war die eine Hälfte dieser Parkplätze für die Restaurantgäste reserviert, die andere für Quartierbesucher.

Dass das Schlossquartier eine Zone vorwiegend für Wohnen, die öffentliche Verwaltung und stilles Gewerbe ist, ist eine weitere Anpassung in dieser Auflage. Das Restaurant und die Gartenwirtschaft seien in dieser Zone als Bestand geschützt und zonenkonform.

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