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Greng macht Parkplätze für Besucher gratis

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Der Gemeinderat von Greng erstellt doch kein Parkplatz- und Gebührenreglement. Das teilte er den Bewohnern kürzlich in seinem Info-­Bulletin mit. Bisher hatte Ammann Rico Martinelli kommuniziert, dass er an der Gemeindeversammlung im Dezember ein solches Reglement vorstellen werde.

Dem Entscheid ging ein Streit zwischen dem Gemeinderat und Roland Wyler, einem Bewohner von Greng, voraus (die FN berichteten). Die Gemeinde legte Parkgebühren fest – obwohl weder ein Beschluss der Gemeindeversammlung noch ein Gebührenreglement existierten. Deswegen beschwerte sich Wyler beim Oberamt des Seebezirks und bekam recht: Die Erhebung von Parkgebühren sei bis zum Erlass eines Reglements nicht zulässig, entschied der Oberamtmann Mitte Juli.

Zu hoher Aufwand

Dass Greng nun kein Reglement erlassen möchte und somit auch auf das Einkassieren von Gebühren verzichtet, erklärt der Gemeinderat mit dem damit verbundenen administrativen, logistischen und finanziellen Aufwand. Dieser hätte «in keinem vernünftigen Verhältnis» gestanden.

Wie bisher können Besucher von Greng ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz im Schlossquartier kostenfrei während maximal sechs Stunden abstellen. Für längeres Parkieren sollen sie auf den eingezäunten und mit einer ferngesteuerten Barriere abgesperrten Parkplatz Seeweg ausweichen, schreibt der Gemeinderat. Neu können sie diesen Platz unentgeltlich nutzen. Bisher verkaufte ihnen die Gemeinde Tages-, Wochen- und Wochenendkarten. Den Badge zum Öffnen der Barriere erhalten die Besucher von ihren Gastgebern in Greng. Diese können die Badges kostenlos und ohne ein Depot leisten zu müssen bei der Gemeindeverwaltung beziehen.

Miete möglich ohne Reglement

Wer einen der Parkplätze am Seeweg dauerhaft nutzen möchte, könne diesen mieten. Der Preis dafür liege unverändert bei monatlich 80  Franken. «Das Einkassieren dieser Miete bedarf keines Reglements, da es sich um Privatrecht handelt», erklärt der Gemeinderat den Bewohnern von Greng.

Roland Wyler zeigt sich zufrieden mit der neuen Regelung für die beiden Parkplätze auf dem Gemeindegebiet: «Sie entspricht genau meinem Beschwerdeanliegen.»

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