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Grippe oder Blutvergiftung?

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Grippe oder Blutvergiftung?

Arzt aus dem Seeland verurteilt wegen fahrlässiger Tötung

Ein Patient suchte mit Grippesymptomen den Allgemeinpraktiker auf. Fünf Wochen später starb er im Berner Inselspital an einer extrem bösartigen Blutvergiftung. Das Bezirksstrafgericht des Seebezirkes befasste sich mit dem Fall.

Von ELISABETH SCHWAB-SALZMANN

Der Arzt A aus dem Seebezirk wurde gestern vor dem Bezirksgericht des Seebezirks wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Er erkannte gemäss dem Entscheid des Gerichtes eine Pneumokokken-Sepsis (Blutvergiftung mit Pneumokokken-Bakterien) beim Patienten B zu spät. Die Infektion führte im Oktober 1998 zum Tod des Patienten B im Inselspital in Bern.

Der Arzt muss der Witwe von B 25 000 Franken, den beiden Söhnen je 10 000 Franken Genugtuung zahlen und die Gerichtskosten tragen. Der Eintrag der Busse wird nach einem Jahr gelöscht.

«Das Gericht hat es sich mit der Urteilsfällung nicht leicht gemacht. Dem Beschuldigten wird nicht vorgeworfen, dass ihm das seltene Krankheitsbild nicht bekannt ist.
Der Vorwurf lautet, dass er das Vorliegen einer Sepsis nicht in Erwägung gezogen hat. Das Gericht berief sich auf den Expertenbericht von Professor Werner Zimmerli aus Liestal», sagte Gerichtspräsident Markus Ducrey.

Es war kein grippaler Infekt

B suchte am 10. Oktober 1998 den Arzt A, der an jenem Wochenende Notfalldienst hatte, in seiner Arztpraxis auf. Er fühlte sich sehr schlecht, die Glieder schmerzten, das Fieber kletterte auf 40 Grad. Der Arzt machte ein Lungen-Röntgenbild, suchte im Hals-Nasen-Ohren-Bereich und in der Nierengegend nach dem Krankheitsherd.

Der Patient wünschte ein Antibiotikum, das der Arzt aber nicht verschreiben wollte, da er den Krankheitsherd noch nicht gefunden hatte. Er schloss auf einen grippalen Infekt und verabreichte eine Ampulle Aspegic. B informierte den Arzt über seine 20 Jahre zurückliegende «Morbus-Hodgkin-Krankheit», dem bösartigen Lymphdrüsenkrebs, von dem der Patient unterdessen vollständig genesen war. Die Milz musste B damals herausoperiert werden.

Am Sonntag verschlechterte sich der Zustand des Patienten weiter. Eine Urinprobe wurde gemacht, der Arzt schlug am Sonntagabend einen Hausbesuch vor. Die Familie des Patienten hatte aber kein Vertrauen mehr zum Arzt und schlug das Angebot aus. Daraufhin empfahl der Arzt A dem Patienten B dringend, ein Spital aufzusuchen, damit die Behandlung weitergeführt werden könne.

Kurz vor Mitternacht suchte der Patient das Spital Merlach auf, dort wurde eine Blutkontrolle gemacht und der Patient ins Inselspital weitergeleitet. In Bern wurde daraufhin bei B eine Blutvergiftung mit Pneumokokken-Bakterien festgestellt. B starb innert fünf Wochen an einem multiorganischen Versagen.

Expertenbericht als
Entscheidungsgrundlage

Gabriele Berger, Vertreterin der Staatsanwaltschaft, fragte in ihrem Plädoyer: «Welchen Einfluss hatte das Unterlassen von Handlungen auf den Krankheitsverlauf des Patienten B?» Es erstaunte sie, dass der Beklagte und dessen Anwalt keinerlei Fragen zum Bericht stellten und auch die Anwesenheit des Experten im Gericht nicht beantragten.

Für Louis Marc Perroud, Anwalt der Klägerfamilie B, stand fest: «Das ärztliche Verschulden ist evident. Der behandelnde Notarzt hat eindeutig Fehler gemacht. Dieser Fall ist ernst. Es ist meiner Meinung nach das erste Mal, dass ein solcher Fall vor ein Gericht kommt.

Schliesslich geht man zum Arzt, um sich heilen zu lassen, und nicht, um dabei umzukommen. Wenn das Gericht einen Freispruch erklärt, akzeptiert es das Recht der medizinischen Ignoranz.»
Der Rechtsanwalt Elmar Perler gab dem Gericht bekannt, dass der Vorfall, der sich vor viereinhalb Jahren ereignet hatte, seinem Mandanten sehr nahe gehe. Der äusserst schwere Vorwurf, der Arzt A habe den Tod eines anderen Menschen verursacht, wiege schwer. «Mein Mandant konnte seine begonnene Behandlung am Patienten B nicht zu Ende führen, da die Familie jedes Vertrauen verloren hatte.»

Arzt A bekräftigte in seinem Schlusswort: «Mit der Idee zu heilen und zu helfen gehe ich jede Behandlung an; ich bedaure es sehr, dass es zu dem tragischen Ende kam.»

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