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Grosse Unterschiede der geforderten Strafen

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Autor: karin aebischer

Tafers Unter Ausschluss der Öffentlichkeit haben die sechs Anwälte und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Alessia Chocomeli-Lisibach, am Dienstag in Tafers die Parteivorträge gehalten.

Für den Hauptangeklagten, einen in Schmitten wohhaften 21-jährigen Schweizer mit türkischen Wurzeln, forderte die Vertreterin der öffentlichen Anklage eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Er sei u.a. der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung im Rahmen einer Gangbang, sowie der mehrfachen sexuellen Handlung mit Kindern und der Förderung der Prostitution schuldig zu sprechen.

Rechtsanwalt Peter Huber, welcher zwei Opfer vertritt, forderte von den Tätern eine Genugtuung von insgesamt 48 000 Franken für die Zivilklägerinnen.

Nur eine Geldstrafe

Anders sah es Pierre-Henri Gapagny, der Anwalt des Angeklagten. Er beantragte, seinen Mandanten wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und wegen sexuellen Handlungen mit zwei Kindern zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Im Übrigen sei er freizusprechen. «Die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung sind nicht gegeben», erklärte Gapagny gegenüber den FN.

Man kann davon ausgehen, dass die Angeklagten und deren Rechtsanwälte dies damit begründen, dass die Taten nicht gegen den Willen des Opfers geschehen sind. Zum Ergebnis des Gutachtens, welches beweisen soll, dass das Opfer zur Tatzeit mit K.o.-Tropfen gefügig gemacht worden war, konnte Alessia Chocomeli-Lisibach am Mittwoch keine Auskunft geben.

24 und 40 Monate

Wegen Mittäterschaft bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung sowie wegen versuchter Vergewaltigung im Rahmen einer Gangbang forderte Chocomeli-Lisibach für den 22-jährigen Serben aus Wünnewil eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Sechs Monate dieser Strafe seien unbedingt auszusprechen. Rechtsanwalt Ingo Schafer beantragte für seinen Mandanten Freispruch.

Der abwesende 22-jährige Serbe, dessen jüngerer Bruder momentan in Untersuchungshaft sitzt (siehe Kasten), ist laut Staatsanwaltschaft u.a. wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten zu verurteilen. Markus Meuwly beantragte für seinen abwesenden Klienten gemeinnützige Arbeit von maximal sechs Monaten.

Einigkeit in einem Fall

Der Bruder des Hauptangeklagten Schweizers mit türkischen Wurzeln ist gemäss der Substitutin der Staatsanwaltschaft als auch gemäss dessen Anwalt Daniel Zbinden vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung freizusprechen.

Wegen sexuellen Handlungen mit Kindern seien gemäss Staatsanwaltschaft der 48-jährige Schweizer und der 39-jährige Serbe zu einer Geldstrafe von 180 bzw. 60 Tagessätzen zu verurteilen. Auch bei diesen mutmasslichen Tätern verlangen deren Anwälte einen Freispruch.

An der Urteilseröffnung, die für den nächsten Dienstag angesetzt ist, wird sich zeigen, in welchem Ausmass das Gericht unter der Leitung von Peter Rentsch den unterschiedlichen Anträgen Folge leisten wird.

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