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Grosser Rat begrüsst «Senior plus»

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Die Freiburger Direktorin für Gesundheit und Soziales, Anne-Claude Demierre (SP), erhielt gestern im Grossen Rat Lob: Nach fast zehn Jahren Arbeit präsentierte sie dem Kantonsparlament das Konzept «Senior plus». Mit drei neuen Gesetzen und 27 Massnahmen will der Kanton eine neue Alterspolitik einläuten, welche die Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren sowie deren Kompetenzen ins Zentrum stellt (die FN berichteten).

Positive Sicht auf Senioren

Yves Menoud (CVP, Bulle), Sprecher der Kommission, rühmte «Senior plus» als qualitatives Konzept mit einer positiven Sicht auf die Seniorinnen und Senioren. Es lasse die duale Vision von «Pflegeheim versus Leben zu Hause» hinter sich, da es mit Angeboten wie an Heime angegliederten Alterswohnungen Zwischenstufen biete. In der Kommission hätten verschiedene Punkte für Diskussionen gesorgt; so empfänden einige die Verpflichtung zur Bildung von Koordinationsnetzwerken auf Bezirksebene als Einschnitt in die Autonomie der Gemeinden. Auch beim Freibetrag für den Subventionsanspruch für sozialmedizinische Leistungen seien die Meinungen auseinandergegangen.

 In der Eintretensdebatte begrüssten die Fraktionen das Konzept: Da so viele Partner einbezogen wurden, sei es ein veritables Gesellschaftsprojekt, sagte René Thomet (SP, Villars-sur-Glâne). Der Kanton könne damit die Herausforderungen, welche die älter werdende Bevölkerung mit sich bringe, meistern. Er hoffe aber, dass bei der Umsetzung nicht nur die Kosten ausschlaggebend seien. «Wir hoffen, dass die Seniorinnen und Senioren bald profitieren können», sagte Bernadette Mäder-Brülhart (CSP, Schmitten) im Namen des Mitte-links-Bündnisses. Sie befürchte, dass wegen des Spardrucks nicht alle Massnahmen planmässig umgesetzt werden können. Das Bezirksnetzwerk sei zu begrüssen: «So fällt niemand durch die Maschen.»

Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) lobte, dass älteren Menschen verstärkt ermöglicht werden soll, unter besten Bedingungen so lange wie möglich zu Hause bleiben zu können. Auch Markus Zosso (SVP, Schmitten) betonte, wie wichtig das sei: «Es kostet, Menschen zu Hause zu pflegen, aber im Vergleich zu den Kosten eines Pflegeheimaufenthaltes ist dies bescheiden.» Anne Meyer Loetscher (CVP, Estavayer-le-Lac) lobte «Senior plus» als kohärentes Konzept.

Freibetrag bleibt gleich

Auseinander gingen die Meinungen in der Detailberatung des Gesetzes über die sozialmedizinischen Leistungen, konkret beim Artikel 15, der die Finanzierungsgrundsätze regelt. Die Leistungsbezüger, also die älteren Menschen, müssen sich an den Betreuungskosten beteiligen. Bisher durften dabei Vermögen bis 200 000 Franken nicht direkt belastet werden. Der Staatsrat wollte diesen Freibetrag auf 100 000 Franken herabsetzen. Anne-Claude Demierre begründete dies unter anderem damit, dass der höhere Freibetrag Leute dazu anregen könnte, ins Pflegeheim einzutreten. Denn für Leistungen, welche die Menschen zu Hause bezögen, gelte der Freibetrag nicht. Die Kommission beantragte hingegen, den Betrag bei 200 000 Franken zu belassen: «Ansonsten bestraft man Leute, die ihr Leben lang gearbeitet und gespart haben», sagte Anne Meyer Loetscher.

Anderer Meinung war die Ratslinke. René Thomet beantragte im Namen der SP, den Freibetrag ganz zu streichen. Er sehe nicht ein, weshalb die Allgemeinheit Wohlhabende subventionieren solle. «Nur damit diese anschliessend ihr Vermögen vererben können.» Doch die Linke hatte gegen die bürgerliche Mehrheit keine Chance: Mit 58 zu 28 Stimmen sprach sich der Grosse Rat für den Antrag der Kommission aus, womit der Freibetrag bei 200 000 Franken bleibt. Demierre wies darauf hin, dass so die Kosten für Kanton und Gemeinden steigen werden.

Entscheid vertagt

Der Grosse Rat beendete die erste Lesung des Gesetzes über die Senioren sowie des Gesetzes über die sozialmedizinischen Leistungen. Die zweite Lesung sowie die erste und zweite Lesung des Gesetzes über die Pauschalentschädigung erfolgen am Freitag.

Spitex: Private kritisieren «Senior plus»

I n einem Communiqué kritisierte der Verband der privaten Spitexbetriebe am Dienstag das neue Gesetz über die sozialmedizinischen Leistungen. Der Kanton wolle öffentliche Spitexdienste grosszügig subventionieren, berücksichtige private Anbieter hingegen nicht. Ein Wettbewerb werde damit verhindert. Dies widerspreche dem Krankenversicherungsgesetz, das durch eine Subventionierung aller Spitexdienste die Wahlfreiheit für die Bevölkerung gewährleisten solle. Der Verband forderte deshalb vom Grossen Rat, dass er sich für eine Gleichbehandlung der öffentlichen und privaten Spitexdienste einsetzt. An der gestrigen Debatte war dies jedoch kein Thema. Und Anne-Claude Demierre wies die Vorwürfe auf Anfrage von sich: «Die freie Wahl des Leistungserbringers ist im Gesetz festgeschrieben», sagt sie. Private Spitexbetriebe seien nicht ausgeschlossen. mir

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