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Grosser Rat behält Pflicht zur Rückerstattung bei Sozialhilfe bei

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Hält die Rückerstattungspflicht Bedürftige davon ab, Sozialhilfe zu beantragen? Der Grosse Rat war geteilter Meinung.
Keystone/a

Die Rückerstattung von Sozialhilfe soll auch im zukünftigen Freiburger Sozialhilfegesetz bestehen bleiben. Der Grosse Rat hat eine Motion abgelehnt, welche diese Verpflichtung aufheben wollte. Der Staatsrat möchte eine Eigenverantwortung bei den Empfängern beibehalten.

Ein neues Freiburger Sozialhilfegesetz ist noch bis Ende April in Vernehmlassung (siehe Kasten). Doch verschiedene Grossrätinnen und Grossräte mochten die Stellungnahmen und die anschliessende Behandlung im Grossen Rat nicht abwarten, sondern verlangten bereits jetzt eine Änderung des Entwurfs: Die Rückerstattungspflicht für bezogene Sozialhilfe soll abgeschafft werden. Auch wenn die von den SP-Grossrätinnen Martine Fagherazzi und Violaine Cotting-Chardonnens (Domdidier) eingereichte Motion selbst im bürgerlichen Lager Sympathien fand, hat der Rat den Vorstoss am Donnerstag mit 53 gegen 45 Stimmen abgelehnt.

Somit bleibt die Rückerstattungspflicht im Gesetzesentwurf. Hätte das Parlament die Motion angenommen, so wäre die Änderung noch während der laufenden Vernehmlassung aus dem Gesetz entfernt worden, sagte Gesundheits- und Sozialdirektorin Anne-Claude Demierre (SP).

Würde oder Eigenverantwortung?

«Die Grundsätze der Würde und der Eigenverantwortung werden hier gegenübergestellt», sagte Grossrätin Antoinette de Weck. Wenn beide Lager auf ihren Prinzipien beharrten, finde man keine Lösung. Sie begrüsste deshalb, dass die Vernehmlassung ihren Lauf nimmt und die Rückerstattungspflicht da studiert wird.

Der Staatsrat will den Passus im neuen Gesetz beibehalten, weil er so auch die Eigenverantwortung der Sozialhilfebezüger einbeziehen will, sagte Staatsrätin Demierre. In ihren Erläuterungen relativierte sie aber die vorgesehene und die bestehende Umsetzung. So sei es klar, dass erhaltene Sozialhilfe zurückzahlen muss, wer sich durch einen Lottogewinn oder eine Erbschaft in einer stark verbesserten finanziellen Situation wiederfindet. Aber auch wenn die Pflicht bestehen bleibt, so würden höchstens 20 Prozent eines Berufseinkommens angetastet, und Leistungen der Sozialversicherungen, Härtefälle oder die kürzlich beschlossenen Ergänzungsleistungen für Familien wären nicht betroffen. Auch Jugendliche müssten bis zum Ende ihrer Ausbildung nichts zurückzahlen.

Das Argument der Eigenverantwortung fand vor allem im linken Lager wenig Gehör. Co-Motionärin Violaine Cotting zählte die Hauptkategorien der Sozialhilfebezüger auf: alleinerziehende Elternteile, gesundheitlich angeschlagene Personen, ältere Stellensuchende und Ausgesteuerte, Working Poor. «In solchen Fällen an die individuelle Verantwortung appellieren: Wie soll das gehen?», fragte Cotting. Bernadette Mäder-Brülhart (CSP, Schmitten) meinte: «Es geht weniger um die Eigenverantwortung der Sozialhilfeempfänger, sondern eher um die Entverantwortung der Politik.»

Auch soziale Begleitung

Aus dem bürgerlichen Lager äusserten sich nur wenige Grossräte für die Beibehaltung der bisherigen Praxis. Bernard Bapst (SVP, Hauteville) war der Meinung, Sozialhilfe solle nicht nach dem Giesskannenprinzip verteilt werden. «Es könnten fast alle Sozialhilfe beziehen: Sans-papiers, Häftlinge und auch Flüchtlinge», sagte er. Aber einige würden nie zurückzahlen, weil sie ins Ausland zögen. «Sozialhilfe ohne Rückzahlungspflicht ist ein schlechter Anreiz, um einen Effort zur Wiedereingliederung zu machen. Wer das Geld zurückbezahlt, erhält auch ein Stück Würde zurück.»

An dem vom Grossen Rat nun bestätigten System wurde von verschiedener Seite kritisiert, dass die regionalen Sozialdienste die Pflicht unterschiedlich streng durchsetzten, und es so zu einer Ungleichbehandlung komme.

Zum Gesetz

Neue Struktur für Freiburger Sozialdienste

Rund 7300 Bedürftige sind im Kanton auf Sozialhilfe angewiesen und 24 Sozialdienste kümmern sich derzeit um sie. In Zukunft soll es aber nur noch einen Sozialdienst pro Bezirk geben. Dies ist die wichtigste Änderung eines neuen Sozialhilfegesetzes, das der Staatsrat Ende Januar präsentierte und das sich nun in Vernehmlassung befindet. Wie bisher teilen sich der Kanton und die Gemeinden die Zuständigkeiten. Die Gemeinden sind Trägerinnen der Sozialdienste. Neu soll es auf Bezirksebene pro Sozialdienst je eine Sozialkommission geben. Ein zentrales elektronisches Datenverwaltungssystem sowie gemeinsame Vertrauensärzte- und -zahnärzte sollen für mehr Effizienz und Gleichbehandlung sorgen. uh

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