Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Grosser Rat erklärt Auftrag als nicht zulässig

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: walter buchs

freiburg Vor einem Jahr hatten die beiden CSP-Grossrätinnen Nicole Aeby-Egger, Belfaux, und Marie-Thérèse Weber-Gobet, Schmitten, einen Auftrag eingereicht, der verlangte, der Staatsrat solle die beiden Funktionen Pflegefachfrau und Primarlehrperson in die gleiche Lohnklasse einteilen. Es gäbe keine stichhaltigen Argumente für eine unterschiedliche Einreihung, dies umso mehr als die Ausbildung heute in beiden Fällen über die Fachhochschule laufe. Seit 2005 ist die Funktion Primarlehrperson eine Stufe höher eingeteilt (Klasse 18).

Der Staatsrat hatte beantragt, das Mandat als unzulässig zu erklären. Gemäss Gesetz über das Staatspersonal sei er für die Einreihung der Funktionen des Staatspersonals zuständig. Dazu seien gemäss Grossratsgesetz Aufträge unzulässig, wenn sie die Aufgabenteilung in Frage stellten (siehe auch FN vom 17. Juni).

Mit Unterstützung der Fraktionen der CVP und der FDP sowie einer Minderheit der SVP hat sich eine knappe Mehrheit des Grossen Rates am Mittwoch dieser Argumentation angeschlossen und den Auftrag mit 45 zu 40 Stimmen bei 11 Enthaltungen für unzulässig erklärt. Vorher hatte Finanzdirektor Claude Lässer im Fall einer Überweisung vor einem «gefährlichen Präzedenzfall» gewarnt. Zudem sei es grundsätzlich schwierig, Funktionen miteinander direkt zu vergleichen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema