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Grosser Rat kann dieses Mal die Kantonssteuern nicht mehr senken

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Autor: URS HAENNI

Staatsrat Claude Lässer hatte den Voranschlag 2012 als Wendepunkt in der Entwicklung der Kantonsfinanzen bezeichnet. War über die letzten Jahre eine Steuersenkung zur Gewohnheit geworden, so ist dies nun nicht mehr der Fall. Der Staatsrat unterbreitet dem Grossen Rat, den Steuerfuss der direkten Kantonssteuer für 2012 auf 100 Prozent, also unverändert, zu belassen.

Der Finanzdirektor legt dem Parlament einen ausgeglichenen Voranschlag vor, wie es das Gesetz vorschreibt. Spielraum gibt Lässer dem Grossen Rat wenig. Er budgetiert nicht etwa vorsichtig bei den Steuereinnahmen, sondern sieht trotz angespannterer Finanzlage ein Plus von 65 Millionen Franken gegenüber 2011 vor.

Drei Sorgenbereiche

Das Minus gegenüber diesem Jahr beruht grösstenteils auf drei Veränderungen: mehr Personalkosten vor allem im Bereich Bildung und Gesundheit, weniger Einnahmen durch die Nationalbank und Mehrkosten bei der Spitalfinanzierung (siehe Kasten). Der Nationalbankbeitrag ist zwar derzeit noch so ungewiss wie die Kosten zur Spitalfinanzierung. Aber der Grosse Rat hat bezüglich Nationalbankgelder keinen Einfluss und könnte die Kosten der Spitalfinanzierung höchstens hinauszögern. Dies wird aber wohl nicht der Fall sein (siehe Kasten).

Daneben sind auch für 2012 beträchtliche Investitionen zu tätigen. Einen Verpflichtungskredit für Unternehmen des öffentlichen Verkehrs soll der Grosse Rat bis 2012 verlängern und um 5,4 Millionen erhöhen; inbegriffen sind 3,7 Millionen Franken für eine Bahnhaltestelle St. Leonhard.

Beim Privatverkehr wird das Parlament über eine Erhöhung der Motorfahrzeug-Steuern beraten. Vorgesehen ist, dass Steuern angepasst werden, sobald der Index der Konsumentenpreise sich um mehr als 5 Prozent verändert. Dies ist nun der Fall, und so wird den Grossräten vorgeschlagen, die Tarife um 5,2 Prozent anzupassen.

Diese Änderung könnte gar an den Anfang der Novembersession verschoben werden, weil sie einen Einfluss auf das Budget hat.

Basis fürs Energiesparen

Am Donnerstag werden die Parlamentarier über eine Änderung des Energiegesetzes beraten. Diese Änderung nimmt insbesondere die neue Energiestrategie des Kantons auf. Hauptziel des Staatsrates ist es, bis 2030 eine «4000-Watt-Gesellschaft» zu realisieren. Ein neues Energiegesetz soll die Grundlage dazu bilden. Das Gesetz sieht auch eine Reihe von Anreizen zum Energiesparen vor. Die Umsetzungskosten der neuen Energiestrategie belaufen sich auf 17 Millionen Franken pro Jahr.

Schliesslich wird die Freiburger Legislative auch über den Erwerb zweier Liegenschaften entscheiden. Der Staatsrat möchte von der Groupe E das Gebäude an der Daillettes-Strasse kaufen. Je rund 11 Millionen kosten die Liegenschaft und die geplanten Arbeiten. Vorgesehen sind ein Lager für das kunsthistorische Museum und Räumlichkeiten für die Lehrwerkstätte, das Hochbauamt und das Sozialamt.

Ausserdem ist der Kauf einer Parzelle auf dem Zeughausareal geplant, die im Besitz der Kantonalbank ist. Auf dem Areal sollen neue Gebäude für die Hochschule für Gesundheit und Sozialarbeit entstehen. Der Kaufpreis beträgt 6,9 Millionen Franken.

Der Grosse Rat wird weiter verschiedene Motionen, Mandate und Postulate behandeln, beispielsweise die Einrichtung des Adolphe-Merkle-Instituts, Gemeindefinanzen oder die Volkswahl des Ammanns.

Das Budget 2012 lässt dem Grossen Rat nur wenig Möglichkeiten zur Einflussnahme.Bild Aldo Ellena/a

Gesundheit:Referendum ist wohl vom Tisch

Der Grosse Rat nimmt am Freitag die Debatte um die neue Spitalfinanzierung wieder auf, welche er im September unterbrochen und aufgeschoben hatte. Nach zwei verlorenen Abstimmungen kündigte damals CSP-Grossrätin Nicole Aeby an, dass die Gewerkschaft Syna das Referendum dagegen ergreifen würde.

Nun scheint das Referendum vom Tisch. Die Fraktionschefs haben miteinander verhandelt, und die Gesetzeskommission hat als Kompromiss den umstrittenen Artikel über die Voraussetzungen für eine staatliche Finanzierung abgeändert.

Im neu formulierten Entwurf heisst es, der Staat finanziere die Leistungen der Spitäler und Geburtshäuser auch ohne Gesamtarbeitsvertrag, solange diese privaten Einrichtungen dafür sorgten, «dass die Arbeitsbedingungen insgesamt mit denjenigen in den öffentlichen Anstalten vergleichbar sind».

Für Zwist unter den Freiburger Parlamentariern hatten insbesondere zwei Punkte gesorgt: eine Schutzklausel für die Angestellten privater Kliniken und eine Lohnobergrenze für Kaderleute. In der ersten Lesung des Gesetzes verwarf die bürgerliche Mehrheit im Rat damals beide Bestimmungen.

Aus der Sicht der Linken muss man das Personal der Privatkliniken gegen Lohndumping schützen und gleiche Arbeitsbedingungen für alle garantieren. Die Ratsrechte möchte sich hingegen nicht in den Bereich der Privatkliniken einmischen.

Man hatte die Debatte damals verschieben können, weil der Grosse Rat im Zeitplan voraus war. Der Bund schreibt den Kantonen ein neues Gesetz mit freier Spitalwahl, Fallpauschale und Neuaufteilung zwischen Staat, Versicherer und Patient per 1. Januar 2012 vor.uh

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