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Grosser Rat lehnt staatliche Unterstützung für erwachsene Leistungssportler ab

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Autor: Arthur zurkinden

Welche Rolle hat der Staat im Bereich des Sports zu spielen? Diese Frage stellte sich am Dienstag der Grosse Rat, als er die erste Lesung des neuen Gesetzes über den Sport (vgl. Kasten) vornahm. Die Mehrheit des Kantonsparlamentes vertrat dabei die Ansicht, dass der Staat nur subsidiär eingreifen soll.

Für Unterstützung des Nachwuchssportes

Das Gesetz sieht sehr wohl vor, dass der Staat den leistungsorientierten Nachwuchssport unterstützt, vorrangig aber mit Massnahmen, die in der Schulgesetzgebung vorgesehen sind. Dies kann z. B. durch eine Reduktion der Anzahl Schulstunden geschehen. Zudem kann der Staat Beiträge an die Schulgelder leisten, wenn junge Sportler eine spezialisierte Schule ausserhalb des Kantons besuchen, z. B. die Sportschule in Brig VS.

Viel weiter wollte der Grosse Rat gestern bezüglich Förderung des Leistungssports nicht gehen. Mit 47 zu 36 Stimmen bei fünf Enthaltungen hat er einen Antrag der parlamentarischen Kommission abgelehnt. Sie wollte, dass der Staat auch erwachsene Leistungssportler unterstützen kann, wenn sie aufgrund ihrer sportlichen Tätigkeit keine vollzeitliche Erwerbstätigkeit ausüben, vom Sport aber nicht leben können. Kommissionspräsident René Thomet (SP, Villars-sur-Glâne) dachte dabei an Randsportarten wie Orientierungslauf. «Nicht alle Sportverbände verfügen über genügend Geldmittel, um ihre Spitzensportler zu unterstützen», sagte er.

Unterstützung erhielt er u. a. von Markus Ith (FDP, Murten). Er bezeichnete solche Sportler als Vorbilder, die eine moderate Unterstützung des Staates verdienen.

Nicht Sache des Staates

In dieser Frage plädierte die Mehrheit des Grossen Rates für ein Nein. Markus Bapst (CVP, Düdingen) gab dabei zu bedenken, dass der Staat dann auch in andern Bereichen unterstützend eingreifen müsste, etwa bei Künstlern. Und Erziehungsdirektorin Isabelle Chassot meldete grosse Bedenken an, wenn der Staat Kriterien für die Gewährung von Geldern aufstellen müsste.

«Der Staat muss auch helfen, dass die jungen Sportlerinnen und Sportler ihre Berufsausbildung beenden», hielt sie fest und antwortete so auch auf ein Anliegen von Roger Schuwey (SVP, Jaun), der sich für eine finanzielle Hilfe an Elitesportler eingesetzt und dabei an die Skifahrerin Andrea Thürler aus Jaun gedacht hatte.

Für vermehrte Unterstützung der Sportler sprach sich jedoch vor allem die SP-Fraktion aus. «Die Sportlerkreise haben ein ehrgeiziges neues Gesetz erwartet», gab SP-Sprecherin Ursula Krattinger-Jutzet zu bedenken. Sie hätten ein Gesetz mit verbindlichen Formulierungen erwartet, das dem Staat in der Sportförderung eine führende Rolle einräumt.

Rückweisung abgelehnt

Die SP-Sprecherin stellte aber fest, dass das neue Gesetz bloss Kann-Formulierungen enthält. «Das ist ein Gesetz von vorgestern», sagte sie und verlangte ein Gesetz, das den Namen Sportförderung verdient und das für Chancengleichheit sorgt. Ihr Antrag, es an den Staatsrat zurückzuweisen, wurde jedoch mit 62 zu 32 Stimmen abgelehnt.

Gelder der Loterie Romande nicht gefährden

Gegen eine Rückweisung wehrte sich u.a. Isabelle Chassot. Sie gab zu verstehen, dass die Loterie Romande keine Gelder mehr für den Freiburger Sport sprechen könnte, werde im Gesetz verankert, dass der Staat den Sport verpflichtend unterstützen muss. Deshalb seien die Kann-Formulierungen gewählt worden.

Die Erziehungsdirektorin wies darauf hin, dass eine unabhängige Sportkommission sich um die Verteilung der Lotterie-Gelder kümmere. Der Staat unterstütze den Sport über den kantonalen Sportfonds, der jährlich mit 400 000 Franken aus dem Staatsvoranschlag geäufnet werde.

Isabelle Chassot machte auch klar, dass mit dem vorliegenden Sportgesetz bloss die Rahmenbedingungen für die Förderung des Sportes festgelegt würden. Die eigentlichen Ziele der Freiburger Sportpolitik würden dann in einem Sportkonzept formuliert.

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