Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Grosser Rat lehnt Steuerrabatt ab

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Grosser Rat lehnt Steuerrabatt ab

Sozialabzüge für Kinder werden um 800 Franken erhöht

Mit 75 zu 40 Stimmen hat der Grosse Rat am Mittwoch die Einführung eines Steuerrabattes von 600 Franken pro Kind resp. 700 Franken ab dem dritten Kind abgelehnt. Die Sozialabzüge für Kinder werden wie vorgesehen um 800 Franken erhöht.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Die SP hat anlässlich der Revision des kantonalen Steuergesetzes ein weiteres Mal versucht, dem Kantonsparlament die Einführung eines Steuerrabattes für Familien schmackhaft zu machen. Obwohl sie von den andern Linksparteien unterstützt wurde, scheiterte das Unterfangen erneut. Nun kann wohl das Freiburger Stimmvolk darüber entscheiden, ob es anstelle von Sozialabzügen für Kinder die Familien mit einem Steuerrabatt entlasten will. Bekanntlich hat die SP eine Gesetzesinitiative lanciert.

Ein reduzierter Rabatt

Laut Gesetzesinitiative soll den Familien ein Rabatt von 700 Franken pro Kind gewährt werden, resp. 850 Franken ab dem dritten Kind. Am Mittwoch stellte nun die SP den Antrag, einen Rabatt von 600 Franken resp. 700 Franken ab dem dritten Kind einzuführen. Diese reduzierten Beträge hätten zur Folge, dass der Kanton und die Gemeinden nicht zusätzliche Steuerausfälle hinnehmen müssten, wie SP-Sprecher Jean-François Steiert betonte. Mit dem Rabatt, wie er in der Initiative vorgesehen ist, würden der Kanton und die Gemeinden weitere fünf Millionen verlieren, wie Finanzdirektor Urs Schwaller zu bedenken gab.

Laut Steiert hat die Erhöhung der Sozialabzüge um 800 Franken «perverse Auswirkungen», da wegen der Steuerprogression insbesondere die hohen Einkommen Nutzniesser wären. Er rechnete vor, dass ein Steuerzahler mit einem monatlichen Einkommen von 13 000 Franken doppelt so viel profitieren würde als jener mit einem bescheidenen Einkommen. Zudem wies er darauf hin, dass die Reichen die «Steuergeschenke» vor allem anlegen resp. investieren. Somit käme dieses Geld kaum der einheimischen Wirtschaft zugute. Bei den unteren Einkommen würden die gesparten Steuern direkt in den Konsum fliessen und die Binnennachfrage ankurbeln.

Laut François Weissbaum (Öffnung, Freiburg) können selbst die Reichen dem Systemwechsel bedenkenlos zustimmen, da sie mit einem Steuerrabatt von 600 Franken nicht schlechter fahren als mit der Erhöhung der Sozialabzüge für Kinder.

Fiskal- und Sozialpolitik
klar trennen

Die Vertreter der bürgerlichen Parteien wehrten sich aber gegen diesen Systemwechsel. Markus Bapst (CVP, Düdingen) rief in Erinnerung, dass auch die Kinderzulagen progressiv besteuert werden. Deshalb sei es nicht ungerecht, wenn sie von den höheren Sozialabzügen profitieren. Denis Boivin (FDP, Freiburg) verstand den SP-Antrag vor allem als Wahlpropaganda nach dem Motto «Man nehme bei den Reichen und gebe den Armen». Er hielt fest, dass die unteren Einkommen in Prozenten ausgedrückt mehr von der Erhöhung der Sozialabzüge profitieren als die Reichen. Er hat auch nichts dagegen, wenn die hohen Einkommen steuerlich entlastet werden. So könnte Freiburg attraktiv werden für Kaderleute.

Jean-Louis Romanens (CVP, Sorens) wollte nicht, dass mit der Fiskalpolitik gleichzeitig Sozialhilfe für Familien geleistet werde. Er machte darauf aufmerksam, dass bei der Einführung eines Steuerrabattes viele andere Gesetze revidiert werden müssten, nämlich all jene, in welchen das steuerbare Einkommen massgebend sei für die Gewährung von Beiträgen.
Für André Masset (CVP, Estavannens) ist es wichtig, dass auch die Mittelschicht entlastet wird, zumal sie in andern Bereichen nicht in den Genuss von staatlicher Hilfe (Verbilligung der Krankenkassenprämien, Stipendien usw.) gelangen könne.

Debatte geht heute weiter

Nebst der Erhöhung der Sozialabzüge um 800 Franken stehen auch eine solche für die externe Kinderbetreuung von 2000 auf 4000 Franken pro Kind unter zwölf Jahren sowie eine Verbesserung des Ehegatten-Splittings von 60 auf 56 Prozent im Mittelpunkt der Revision des Steuergesetzes, Punkte, die aber nicht umstritten sind. Die Detailberatung konnte am Mittwoch nicht beendet werden und wird deshalb heute fortgesetzt.

Freiburg rückt vom 24. auf den 21. Rang vor

Steuerbelastung der natürlichen Personen wird vermindert

Im 24. Rang von 26 Kantonen liegt Freiburg gegenwärtig bezüglich Steuerbelastung der natürlichen Personen. Mit der Revision des Steuergesetzes wird Freiburg ab nächstem Jahr im 21. Rang liegen.

Der Kanton Freiburg verbessert sich allerdings nur dann auf den 21. Rang, wenn die schlechter platzierten Kantone nicht ebenfalls Steuererleichterungen beschliessen. Dies hielt Finanzdirektor Urs Schwaller am Mittwoch im Rahmen der Debatte über die Revision des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern fest.

Die Steuerausfälle

Wenn der Grosse Rat heute das kantonale Steuerpaket annimmt, so werden dem Kanton ab 2004 jährlich 16,5 Mio. Franken an Steuereinnahmen entgehen. Einen ähnlichen Steuerausfall werden die Gemeinden zu verkraften haben.

Der Finanzdirektor rief am Mittwoch in Erinnerung, dass der Grosse Rat bereits im Jahre 2000 eine Revision des Steuergesetzes beschlossen hatte. Damals wurden die natürlichen Personen durch eine lineare Senkung des Steuertarifs um drei Prozent und durch die Erhöhung der Sozialabzüge für Kinder um 1300 Franken entlastet. Um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Freiburg zu steigern, wurde zudem die Steuerlast der juristischen Personen um 25 Prozent gesenkt. Diese Revision hatte zur Folge, dass der Kanton und die Gemeinden je rund 15 Mio. Franken an Steuerausfällen hinnehmen müssen.

Zusätzliche lineare Senkung
der Steuertarifs

Schwaller wies auch darauf hin, dass ab 2005 eine weitere lineare Senkung der Steuertarifs von zwei Prozent in Kraft treten werde. Diese Senkung wurde bereits im Jahre 2000 beschlossen, der Zeitpunkt des Inkrafttretens jedoch hinausgeschoben. Mit dieser zweiten Korrektur des Steuersatzes nach unten werden der Kanton und die Gemeinden weitere vier Millionen Franken «verlieren». «Innerhalb von fünf Jahren werden somit der Kanton und die Gemeinden die Steuern um einen Gesamtbetrag von rund 72 Mio. Franken gesenkt haben. Das ist nicht nichts, und es zeigt, dass der Staatsrat gewillt ist, die Steuerlast zu mindern», betonte der Finanzdirektor vor dem Kantonsparlament.

Gegen populistische Siege

Schwaller dankte zu Beginn der gestrigen Steuerdebatte der parlamentarischen Kommission, dass sie auf alle Anträge verzichtet hat, die zu grösseren Einnahmeneinbussen geführt hätten. «Bleiben wir verantwortungsbewusst und vernünftig bei den kleinen Schritten. Ein populistischer Sieg wäre von kurzer Dauer, und über kurz oder lang müssten wir alle dafür bezahlen», mahnte er.

Staatsrat für Referendum
gegen das Steuerpaket

Der Finanzdirektor teilte weiter mit, dass der Grosse Rat in der Oktober-Session über das Referendum gegen das eidgenössische Steuerpaket entscheiden könne. Er hielt auch fest, dass der Staatsrat dieses Referendum weiterhin unterstütze. Die Freiburger Regierung stehe zwar hinter den Erleichterungen, wie sie für die Familie vorgesehen seien. Er se

Meistgelesen

Mehr zum Thema