Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Grosser Rat stimmt dem Gesetz über das Staatspersonal einstimmig zu

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Rund 20’000 Angestellte des Freiburger öffentlichen Dienstes erhalten ein neues Personalgesetz. Der Grosse Rat hat dieses nach zweieinhalbstündiger Debatte einstimmig genehmigt. Der Kündigungsschutz wird dabei vereinfacht, aber ein Schutzmechanismus für die Mitarbeitenden bleibt.

«Wir wollen eine neue Unternehmenskultur einführen». Staatsrat Georges Godel (Die Mitte) sagte am Dienstag vor dem Grossen Rat, dass eine moderne Personalpolitik Teil des Regierungsprogramms sei, man sich an die Arbeitswelt von heute anpassen wolle und dazu neue Instrumente vorsehe. Diese umfassen die bessere Begleitung von Mitarbeitenden und Management, ein einfacheres Nebeneinander von Privat- und Berufsleben sowie mehr Flexibilität bezüglich Arbeitsort und -zeit.

«Der gesetzliche Rahmen muss dieser neuen Unternehmenskultur folgen, und deshalb ist es nur logisch, dass das Personalgesetz von 2001 einige Änderungen braucht», erklärte Godel.

Der Grosse Rat hat am Dienstag diese Änderungen vorgenommen und das revidierte Gesetz über das Staatspersonal in zwei Lesungen angenommen. Die Schlussabstimmung war einstimmig bei einer Stimmenthaltung.

Probezeit, Urlaube, Prämien

143 Artikel umfasst das neue Personalgesetz, erklärte Kommissionssprecher François Genoud (Die Mitte, Châtel-St-Denis). Nicht alle Artikel seien neu, aber es habe eine Modernisierung bei vielen Themen stattgefunden. 19 Änderungsanträge gegenüber dem staatsrätlichen Entwurf diskutierte die Kommission, fünf von ihnen akzeptierte sie dann auch. Bei der Debatte im Plenum nahm der Grosse Rat das Gesetz nun genau so an, wie es die Kommission ihm unterbreitet hatte. Verschiedene Anträge aus dem Rat hatten keine Chance mehr.

Wesentliche Punkte des neuen Personalgesetzes sind folgende: Die Probezeit bei einer Anstellung wird von zwölf auf sechs Monate reduziert; 16 Wochen Mutterschaftsurlaub gelten neu für alle Mitarbeiterinnen; Vaterschaftsurlaub wird von 5 auf 15 Arbeitstage erweitert; erleichtert werden Urlaube bei Adoptionen sowie bei der Pflege und Betreuung von schwer erkrankten Angehörigen; neu sind Prämien für aussergewöhnliche Leistungen möglich; die Beschwerlichkeit eines Berufs hält im Gesetz Einzug; bei einem Wechsel von über 55-jährigen Angestellten in eine schlechter bezahlte Funktion gilt neu Besitzstandswahrung; Whistleblower werden besser geschützt; der Datenschutz wird dem Bundesrecht angepasst.

Schutzmechanismus bleibt

Umstritten war im Vorfeld der Debatte die Vereinfachung des Kündigungsverfahrens gewesen. Der Staatsrat wollte vermeiden, dass bereits während eines Kündigungsverfahrens Beschwerden eingereicht werden können. Stattdessen sieht er neu ein Mahnschreiben vor, das noch keinen formellen Entscheid darstellt und folglich auch nicht juristisch angefochten werden kann. Erst gegen die eigentliche Kündigung ist ein Rekurs möglich.

Im Austausch mit der grossrätlichen Kommission kam es dann zu einem Kompromiss. So kann ein Mitarbeiter nun ein schriftlich begründetes Wiedererwägungsgesuch gegen das Mahnschreiben an die Anstellungsbehörde richten, welche dann dazu Stellung nimmt. Es handelt sich dabei also um eine interne Wiedererwägung, ohne dass bei diesem Schritt Gerichte eingeschaltet werden. Auch ist der Grosse Rat seiner Kommission gefolgt, wonach bei einer ungerechtfertigten Kündigung ein Mitarbeiter das Recht auf Wiedereingliederung hat, ausser die Umstände lassen es wirklich nicht zu.

Der Grosse Rat genehmigte diese Anpassungen an den Kündigungsschutz, ohne darüber abstimmen zu müssen. Dies, weil auch der Staatsrat sich mit dieser Lösung einverstanden erklärte.

«Zum Glück wurde ein Schutzmechanismus eingebaut», meinte Grossrat Pierre Mauron (SP, Riaz). «Sonst hätte dies missbräuchlichen Kündigungen Tür und Tor geöffnet.» Nadia Savary (FDP, Vesin) begrüsste die Vereinfachung bei einer Kündigung. Der Staat bleibe auch so ein attraktiver Arbeitgeber. Wie mehrere andere Grossräte zeigte sie sich aber enttäuscht, dass der Staatsrat nicht den Mut zu mehr Änderungen gehabt habe. «Es ist keine grosse Reform, sondern lediglich eine Auffrischung», sagte Bruno Marmier (Grüne, Villars-sur-Glâne). «Es geht in die richtige Richtung, aber leider nur einen Teil des Weges», so Nicolas Kolly (SVP, Essert).

VPOD im Abseits

In einem Punkt ist der Grosse Rat auf Vorschlag seiner Kommission einen anderen Weg gegangen als der Staatsrat. Dieser hatte vorgesehen, dass er die Berufsverbände und Gewerkschaften als Sozialpartner bezeichnen kann, und dass der automatische Mitarbeiterbeitrag diesen im Verhältnis zu ihrer Mitgliederzahl ausbezahlt wird. Der Grosse Rat änderte es aber dahingehend, dass er für das allgemeine Personal nur den Dachverband der Staatsangestellten (Fede) als Partner bestimmte und auch der Mitarbeiterbeitrag an die Fede geht. In einem Communiqué kündigte der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), der aus der Fede ausgetreten war, bereits einen Rekurs beim Bundesgericht an.

Staatspersonal

Vorläufig keine Änderung bei den Gehaltsskalen

«Ein Reförmchen»: So bezeichnete Grossrat Pierre Mauron (SP, Riaz) bei der Ratsdebatte das einstimmig genehmigte Gesetz über das Staatspersonal. Er hatte in einer Motion gemeinsam mit Nicolas Kolly (SVP, Essert) das revidierte Gesetz ins Rollen gebracht.

«Die Lohnpolitik fehlt darin», sagte Kolly. Er erinnerte daran, dass die Motion angeregt hatte, der Kanton Freiburg solle analog zum Bund ein System mit 30 Lohnstufen einführen anstelle der heutigen 20 Stufen. Auch Romain Collaud (FDP, Massonnens) verlangte, dass Freiburg sich an das Lohnsystem des Bundes angleicht. Als Freiburger Staatsangestellter stosse man schon nach 20 Dienstjahren lohnmässig an ein Plafonds.

Hubert Dafflon (Grolley, Die Mitte) verglich das Freiburger Lohnsystem mit der Privatwirtschaft: «Weniger gut Qualifizierte verdienen bei einem Privatunternehmen eher weniger, höher Qualifizierte dagegen mehr.» Kolly forderte bezüglich der Löhne ein Gleichgewicht zwischen der Attraktivität der Funktion und der Last der Steuerzahler. Mauron meinte: «Es gäbe noch viel zu tun bei den Löhnen, aber ab morgen geht der Staatsrat dies sicher an.»

Staatsrat Georges Godel machte ihm diesbezüglich wenig Hoffnung. «Für ein neues Lohnsystem braucht es eine umfassende Reflexion», sagte er. «Wir können nicht alles auf einmal machen.» Godel verwies darauf, dass für das Personalgesetz eine Umfrage gemacht worden sei, bei der 9000 Mitarbeitende geantwortet hätten. «Das Lohnsystem gibt nach Ansicht des Staatsrats allgemein zur Zufriedenheit Anlass.» Die Lohnpolitik müsse in einem grösseren Rahmen überprüft werden, so Godel. Dies hätte nicht im Rahmen der Gesetzesvorlage behandelt werden können. Er liess auch durchblicken, dass das Personalgesetz mit einer Revision der Lohnpolitik länger blockiert gewesen wäre.

In seiner Botschaft erinnert der Staatsrat daran, dass es Sache der Regierung sei, die Gehaltsskalen festzusetzen, und somit auch deren Mindest- und Höchstbeträge. Sie könne die Gehaltsskalen nicht nur an die Teuerung anpassen, sondern auch an die Reallohnerhöhung unter Berücksichtigung der Finanzlage des Kantons. Darunter fallen auch Zusatzleistungen wie Dienstaltersgeschenke oder Zulagen. Der Staatsrat verfüge somit bereits heute über die Kompetenz, eine Änderung der Gehaltsklassen mit einer Anpassung des Reglements über das Staatspersonal zu tun. Godel wies schliesslich darauf hin, dass die Attraktivität eines Arbeitgebers noch von anderen Faktoren als dem Lohn abhänge. uh

Urlaube

Anträge zum Elternurlaub gescheitert

Der Grosse Rat hat im Rahmen des Gesetzes über das Staatspersonal Verbesserungen für frischgebackene Eltern unter den Mitarbeitenden vorgenommen. Neu haben alle Mitarbeiterinnen Anrecht auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub, unabhängig von ihrer Anstellungszeit. Und der Vaterschaftsurlaub wird von 5 auf 15 Arbeitstage ausgeweitet.

Wie Kommissionspräsident Francois Genoud (Die Mitte, Châtel-St-Denis) sagte, sei der Vaterschaftsurlaub in der Kommission umstritten gewesen. Es habe auch Anträge für 10 Tage oder 30 Tage gegeben, wobei er einmal gar einen Stichentscheid fällen musste. Schliesslich setzten sich aber die vom Staatsrat vorgeschlagenen 15 Tage durch. Auch ein Antrag von Kirthana Wickramasingam (SP, Bulle) für eine Erhöhung auf 20 Wochen Mutterschaftsurlaub scheiterte mit 37 gegen 54 Stimmen.

Armand Jaquier (SP, Romont) und Solange Berset (SP, Belfaux) beantragten am Dienstag im Rat dafür zusätzlich zum Mutterschafts- und zum Vaterschaftsurlaub einen Elternurlaub von 30 Arbeitstagen. Dem stellte Esther Schwaller-Merkle (Die Mitte, Düdingen) einen Antrag gegenüber, der forderte, dass sich ein Paar, bei dem beide beim Kanton arbeiten, die 16 Wochen der Mutter und drei Wochen des Vaters nach eigenem Gutdünken als Elternurlaub untereinander aufteilen könnten. Schwallers Vorschlag unterlag erst demjenigen von Jaquier/Berset, und dieser wurden dann mit 60 gegen 42 Stimmen ebenfalls abgelehnt. Es gibt also keinen zusätzlichen Elternurlaub für Staatsangestellte. uh

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema