Der neue interkommunale Finanzausgleich besteht aus einem Ressourcenausgleich und neu aus einem Bedarfsausgleich. Beim Ressourcenausgleich handelt es sich um einen horizontalen Ausgleich unter den Gemeinden. 34 reichere Gemeinden sind beitragspflichtig und leisten Beiträge an die 134 ärmeren Gemeinden. Ausschlaggebend ist das Steuerpotenzial. Gemeinden, die viel Steuern einkassieren, zahlen also, die andern erhalten. Wie heute werden so 2,5 Prozent der Steuereinnahmen (rund 24 Mio.) umverteilt. Dieser Ausgleich ist direkt und transparent. Jede Gemeinde weiss, wie viel sie zahlen muss oder erhält. Der Systemwechsel wurde gestern im Rat sehr begrüsst.
Neu ist der Bedarfsausgleich, der nur vom Kanton finanziert wird. Alljährlich gewährt er rund 12 Mio. Franken an alle Gemeinden, je nach deren Bedürfnissen. az