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Grosser Rat wählt die Version light

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Bis 2019 muss Freiburg den kantonalen Richtplan revidieren und dabei neue Vorgaben des Bundesrechts im Bereich Raumplanung erfüllen. Geschieht dies nicht, dürfen ab dann im Kanton keine neuen Bauzonen mehr geschaffen werden.

So weit wollen es weder der Staatsrat noch der Grosse Rat kommen lassen. Dies ging aus der gestrigen Parlamentsdebatte über die Grundsätze und Ziele der Raumplanung (siehe Kasten) sowie über eine Änderung des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes hervor. Der Grosse Rat beschloss auf die vom Staatsrat vorgeschlagene Revision des Gesetzes einzutreten (siehe Text unten) und begann mit der Beratung der neuen Artikel.

 Zwei Lager

Der Bund verlangt von den Kantonen verdichtetes Bauen und einen sorgfältigen Umgang mit Kulturland. Staatsrat Maurice Ropraz (FDP) sagte gestern: «Alle sind sich bewusst, was auf dem Spiel steht. Wir wollen die legale Basis schaffen, um nach den Vorgaben des Bundes den Richtplan zu erstellen. Dazu brauchen wir neue Führungsinstrumente.» Gemäss Ropraz ist aber das Themengebiet komplex und politisch gefärbt: «Es ist normal, dass es unterschiedliche, zum Teil auch entgegengesetzte Meinungen gibt, wie wir die Ziele erreichen wollen. Die absolute Wahrheit gibt es bei dieser Debatte nicht.»

Grossrat Markus Bapst (CVP, Düdingen), Sprecher der beratenden Kommission, sprach von zwei Lagern: «Eine Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass der Kanton nur das minimal Notwendige umsetzen soll, um den Vorgaben des Bundes zu entsprechen. Der Kanton muss eine maximale Flexibilität behalten. Eine Minderheit ist dagegen der Meinung, das vorgeschlagene Freiburger Gesetz sei eine Abschwächung des Bundesrechts.»

Kaufrecht abgelehnt

In der Kommission hatte sich mit sieben gegen vier Stimmen eine Mehrheit durchgesetzt, welche die Änderung des staatsrätlichen Entwurfs in zwei Hauptpunkten verlangte: beim Kaufrecht für Gemeinden von unbebautem Bauland und bei der Höhe der Mehrwertabgabe für neu eingezontes Bauland.

Die Mehrheit will nicht, dass die Gemeinde ein Kaufrecht erhält, wenn eine Parzelle nach zehn Jahren in der Bauzone immer noch nicht bebaut ist. Für den Staatsrat wäre aber genau das ein Mittel gewesen, um brachliegendes Bauland zu nutzen. Doch der Grosse Rat verweigerte mit 47 gegen 38 Stimmen den Gemeinden dieses Kaufrecht. Einzig bei Arbeitszonen von kantonaler Bedeutung wird dem Kanton ein solches Kaufrecht gewährt. Für Nicolas Kolly (SVP, Essert) respektiert dieser Entscheid die Vorgaben des Bundes und schützt Privateigentum. Didier Castella (FDP, Pringy) kritisierte, dass Landbesitzer als Profiteure angesehen und wie Milchkühe ausgenützt würden.

 Diese Haltung erzürnte Pierre Mauron (SP, Bulle), der als Minderheitssprecher der Kommission auftrat: «Der Entscheid respektiert den Volkswillen nicht, und das öffentliche Interesse wird ignoriert. Für Benoît Piller (SP, Avry) wäre das Kaufrecht der Schlüssel dazu gewesen, dass Gemeinden das Horten von Bauland bekämpfen können.

Christa Mutter (Grüne, Freiburg) meinte: «Freiburg hat in der Raumplanung einen hohen Planungsbedarf. Mit der Variante der Kommission werden die Planungsinstrumente aber erbarmungslos zusammengestrichen.»

Nadia Savary (FDP, Vesin) sieht im Entscheid des Grossen Rates «eine Einschränkung der Gemeindeautonomie». Sie drückte mit ihrem Votum als Präsidentin die «ganz klare Position» des Freiburgischen Gemeindeverbandes» aus.

Vorbote für Abgabe

Die Ratslinke konnte sich beim Artikel über das Kaufrecht selbst im Verbund mit Gemeindevertretern nicht gegen die bürgerliche Mehrheit durchsetzen. Dies lässt erahnen, dass auch der zweite Hauptpunkt bei der Fortsetzung der Debatte heute einen schweren Stand haben wird: Der Staatsrat will auf Einzonungen und Umzonungen zu Bauland eine Mehrwertabgabe von 30 Prozent und für Spezialzonen wie Kiesgruben und Golfplätze von 20 Prozent erheben. Die Kommissionsmehrheit will aber nur 20 Prozent und keine Abgaben bei Spezialzonen. Dies entspricht dem Minimum, welches das Bundesgesetz vorsieht.

 

Raumplanung: Fünf Richtlinien und 20 Ziele

A uf dem Weg zum kantonalen Richtplan erstattet der Staatsrat dem Grossen Rat zwei Mal Bericht: bei der jetzigen Session und kurz vor der Fertigstellung. Gestern hat er dem Parlament in einem Dekret die Grundsätze und Ziele der kantonalen Raumplanung aufgezeigt. Dabei präsentierte der Staatsrat fünf Grundsätze und 20 Ziele. Zentral für diese Planung sei, ein gutes Bevölkerungsszenario zu wählen, so Daniel Bürdel (CVP, Plaffeien). Er forderte, dass «Arbeitszonen in genügendem Mass und am richtigen Ort sowie Entwicklungsmöglichkeiten in Voralpengebieten eingeplant werden. Claude Brodard (FDP, Le Mouret) plädierte für einen Einbezug von Tourismuszonen. Der Grosse Rat nahm schliesslich mit 49 gegen 35 Stimmen einen Antrag seitens der SVP auf «adäquate Entwicklung der Randregionen» in das Dekret auf. uh

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