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Grosser Rat wartet auf eine neue Aufgabenteilung im Pflegebereich

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Autor: Arthur Zurkinden

Im Bereich der Pflegefinanzierung müssen sich die Kantone der Reform anpassen, die auf Bundesebene durchgeführt worden ist. So lag gestern bloss ein kantonales Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz auf den Pulten der Grossrätinnen und Grossräte. Die Revision des Bundesgesetzes betrifft die Finanzierungsregeln für Pflegeleistungen, die vor allem von den Pflegeheimen und der Spitex erbracht werden.

Kaum Auswirkungen auf Heimbewohner

Das neue Bundesgesetz sieht vor, dass Pflegekosten, die nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden, den Versicherten in Rechnung gestellt werden können. Dabei darf dieser Betrag höchstens 20 Prozent ausmachen. Allfällige Restkosten, die weder von der Krankenkasse noch von den Patienten übernommen werden, werden im Kanton Freiburg zu 35 Prozent vom Kanton und zu 65 Prozent von den Gemeinden getragen.

Wie Staatsrätin Anne-Claude Demierre vor dem Grossen Rat ausführte, werden sich die 20 Prozent kaum auf die Heimbewohner auswirken. «95 Prozent der Heimbewohner kommen in den Genuss von Ergänzungsleistungen. Sie sind also nicht betroffen», sagte sie.

Spitex-Patienten werden geschont

Auch die Patientinnen und Patienten, welche Leistungen der Spitex beanspruchen, werden von der Neuordnung nichts spüren. Nach Worten von Anne-Claude Demierre übernehmen der Kanton und die Gemeinden diese 20 Prozent, die von den Krankenkassen nicht gedeckt sind. So will der Staatsrat vor allem die Pflege zu Hause fördern, um Heimeinweisungen zu vermeiden. Dies wurde vom Grossen Rat sehr begrüsst.

Akut- und Übergangspflege

Die Neuordnung der Pflegefinanzierung sieht auch eine neue Pflegekategorie vor, nämlich die Akut- und Übergangspflege. Unter diese Kategorie fallen Patienten, welche nach einem Spitalaufenthalt noch eine gewisse Pflege benötigen. Die Leistungen müssen denn auch von einem Spitalarzt verschrieben werden, aber höchstens für eine Dauer von 14 Tagen. Erbracht werden die Leistungen insbesondere von der Spitex, aber auch von Pflegeheimen. 55 Prozent der Kosten hat die öffentliche Hand, 45 Prozent die Krankenkassen zu tragen.

Warten auf «Senior +»

Jacques Crausaz (CVP, Rossens) wollte gestern, dass die 55 Prozent vom Kanton allein übernommen werden, ohne Beteiligung der Gemeinden. Der Grosse Rat folgte aber der Argumentation des Staatsrates, wonach die Frage der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden im Pflegebereich im Rahmen des Projektes «Senior +» neu geregelt werden soll. Laut Anne-Claude Demierre sollte dieses Projekt im Juli 2013 in Kraft treten. Gegenwärtig werde das Konzept ausgearbeitet. Der Antrag von Jacques Crausaz wurde danach mit 53 zu 20 Stimmen abgelehnt.

Die Neuordnung der Pflegefinanzierung hat für die Gemeinden Mehrausgaben von jährlich 2,3 Millionen Franken zur Folge. Für den Kanton sind es 3,5 Millionen Franken.

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