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Grosser Rat:weniger Mitglieder?

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Ideenheft stellt Grösse und Arbeitsweise des Parlaments zur Diskussion

Zu verschiedenen grundlegenden Fragen, welche Struktur und Organisation des Kantons betreffen, hat die Projektleitung «Totalrevision der Staatsverfassung» sogenannte Ideenhefte verfasst (siehe auch FN vom 2. März). Eines in der letzten Woche vorgestellten Hefte befasst sich mit der «Zusammensetzung und Arbeitsweise des Grossen Rates».

Der Grosse Rat, «das oberste Organ des Staates», umfasst im Kanton Freiburg seit 1959 130 Mitglieder. Vorher war die Anzahl Grossräte von der Einwohnerzahl der Wahlkreise abhängig. Gesamtschweizerisch gesehen variiert die Grösse der Kantonsparlamente zwischen 46 (Appenzell Innerrhoden) und 200 Mitgliedern (Aargau, Bern). Trotz des kleinsten Parlamentes hat der Kanton Appenzell Innerrhoden am meisten Kantonsräte pro Einwohner, nämlich einen auf 324 Einwohner. Am anderen Ende der Tabelle befindet sich der Kanton Zürich mit einem Kantonsrat auf 6565 Einwohner. Im Kanton Freiburg trifft es im Moment (Stand Ende 1997) einen Grossrat pro 1768 Einwohner.

Kleineres Parlament
weniger repräsentativ?

Wie in anderen Kantonen ist die Verkleinerung des Kantonsparlaments auch in Freiburg gelegentlich thematisiert worden. Mögliche Auswirkungen einer Verkleinerung des Grossen Rates, z. B. von 130 auf 100 Mitglieder, werden im genannten Ideenheft kurz erwähnt. Dabei wird festgehalten, dass eine Verkleinerung des Grossen Rates eine grössere Verfügbarkeit der einzelnen Ratsmitglieder bedingt, was eine Mehrbelastung zur Folge hat. Mit einer Verkleinerung werde die oft verlangte grössere Effizienz noch nicht erreicht. Dazu brauche es weitere organisatorische Massnahmen.

Mit einer Verkleinerung des Kantonsparlaments wird auch die angemessene Vertretung der Bevölkerung angesprochen, was bei einem heterogen zusammengesetzten Kanton wie Freiburg als wichtiges Kriterium eingestuft wird. Dabei wird darauf hingewiesen, dass eine Verkleinerung des Parlaments nicht unbedingt eine Untervertretung der bevölkerungsschwachen Bezirke zur Folge haben müsse. Zu diesem Zweck müssten aber Korrekturmechanismen eingebaut werden, indem zum Beispiel jedem Wahlkreis mindestens drei Sitze garantiert werden. Schliesslich wird darauf hingewiesen, dass eine Verkleinerung des Grossen Rates nur geringe Einsparungsmöglichkeiten bringen würde.

Frage der Unvereinbarkeit

Nach dem geltenden Gesetz dürfen Mitglieder des Staatsrates, Oberamtmänner sowie Frauen und Männer, die vollamtliche Magistraten oder Beamte sind, nicht im Grossen Rat Einsitz nehmen. Lediglich für Lehrkräfte besteht eine Ausnahme. Diese Frage löst in regelmässigen Abständen Diskussionen aus.

Eine Lockerung dieser Regelung wird deshalb gegenwärtig geprüft. Dabei sind gemäss Ideenheft insbesondere drei Grundsätze zu berücksichtigen:Der erste ist jener der Gewaltentrennung, dessen Auslegung auch Veränderungen unterworfen ist. Dann geht es um die Wahlfreiheit der Wählerinnen und Wähler. Schliesslich geht es auch um die Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger.

Stärkung der Rolle
und Stellung des Parlamentes

Im Ideenheft über Zusammensetzung und Arbeitsweise des Grossen Rates nimmt die Frage der Effizienzsteigerung grossen Raum ein. Die Entwicklung – nicht nur im Kanton Freiburg – hat dazu geführt, dass das Gewicht der Regierung zu Lasten des Parlamentes zugenommen hat. Um das Gleichgewicht zwischen den drei Gewalten sicherzustellen, müssten die Arbeitsmethoden des Grossen Rates verbessert werden. Für die laufende Legislaturperiode hat der Grosse Rat bereits eine entsprechende Kommission eingesetzt.

Ein Mittel, um die Handlungsmöglichkeiten des Parlaments zu verbessern, wird in der Stärkung des Systems der parlamentarischen Kommissionen gesehen. Die Eidgenossenschaft hat bereits diesen Weg gewählt. Im Kanton Freiburg gibt es bereits sechs ständige parlamentarische Kommissionen. Dann hat es Spezialkommissionen, solche, die für die Dauer einer Legislaturperiode eingesetzt werden, und solche, welche ein bestimmtes Geschäft vorberaten.

Stellung der Fraktionen

Im politischen System der Schweiz, auch in den Kantonen, kommt den Fraktionen eine grundlegende Rolle bei der politischen Meinungsbildung zu. Das Gesetz über das Reglement des Freiburger Grossen Rates sieht vor:«Grossräte der gleichen Partei können sich zu einer Fraktion zusammenschliessen unter der Bedingung, dass ihre Zahl mindestens fünf beträgt.» Andere können sich einer bestehenden Fraktion anschliessen. Das genannte Ideenheft wirft nun die Frage auf, ob die Fraktionen aufgrund ihrer Bedeutung nicht künftig in der Verfassung verankert werden sollten.

Die Stellung und die Handlungsfähigkeit des Grossen Rates könnte schliesslich durch einen Ausbau des Parlamentsdienstes verbessert werden. Das Sekretariat des Grossen Rates wird heute von der Staatskanzlei geführt. Der Staatskanzler ist sowohl der Erste Sekretär des Staatsrates als auch der Erste Sekretär des Grossen Rates. Die Kanzlei ist also Sekretariat von Legislative und Exekutive. Diese Regelung wurde bis jetzt auf Kantonsebene noch nie ernsthaft in Frage gestellt, da mit der heutigen Regelung die Zusammenarbeit und die Koordination zwischen beiden Behörden sichergestellt sind.
Gemäss Ideenheft wäre die Unabhängigkeit der Parlamentsdienste von der Regierung unter dem Gesichtspunkt der Gewaltentrennung wünschenswert. Der Ausbau dieser Dienste würde zudem die Handlungsfähigkeit des Grossen Rates zweifellos stärken. Diese Massnahme wäre allerdings mit ziemlich hohen Kosten verbunden.

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