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Grosser Tag: 20 Jahre Kinderrechtskonvention

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Am 20. November 1989 wurde die Konvention über die Rechte des Kindes von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Inzwischen haben alle Staaten der Welt – ausser die USA und Somalia – das Vertragsrecht ratifiziert.

Die Kinderrechtskonvention garantiert den Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren sämtliche Menschenrechte. Sie beruht auf dem Grundsatz, wonach bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig das Wohl des Kindes zu berücksichtigen ist. Das Übereinkommen ist Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung und muss daher von den Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden berücksichtigt werden.

Von den 54 in der Konvention aufgeführten Rechten sind das Recht auf Gesundheit, Ernährung und Bildung die drei wichtigsten. Hier beginnen aber bereits die Probleme bei der Umsetzung: Ausbeutung, Arbeit oder Prostitution bringen Kinder nach wie vor um ihre Kindheit. So erleiden gemäss Terre des hommes weltweit 500 Millionen bis gar 1,5 Milliarden Kinder Gewalt und Missbrauch, 50 bis 100 Millionen Kinder leben auf der Strasse. Die Uno-Konvention stärkt die Rechte der Kinder auch in der Schweiz, wo sie in verschiedenen Bereichen zum Tragen kommt. Sie anerkennt zum Beispiel das Recht des Kindes in Verfahren, von denen es besonders betroffen ist, angehört zu werden.

Das internationale Übereinkommen betrachtet Kinder und Jugendliche als Rechtssubjekt, indem es ihnen das Recht einräumt auf freie Meinungsäusserung, auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das Recht, sich frei mit anderen zusammenzuschliessen und sich friedlich zu versammeln. Zu den zehn Grundrechten der Kinder gehören u. a. das Recht auf ausreichende und gesunde Ernährung, das Recht auf eine Familie und ein sicheres Zuhause, das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.

Gemäss Terre des hommes steht auch in der Schweiz noch einiges an Arbeit an, um die Konvention in konkretes Alltagsleben umzusetzen. So gelte es insbesondere, bestehende Disparitäten zwischen den Kantonen auszumerzen. Gerade mit der Chancengleichheit für Kinder sei es in der Schweiz nicht gut bestellt. So würden Kinder je nach Kanton und sozialem Status ungleich behandelt. ak

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