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Als Kinder unter Hexereiverdacht standen

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Anneli Tunney aus St. Wolfgang bei Düdingen musste sich im Jahr 1646 vor dem Kleinen Rat Freiburgs wegen Hexerei verantworten. Und das im Alter von gerade einmal zehn Jahren. Sie habe mit ihrer Mutter in Räsch den Hexensabbat gefeiert, soll sie gestanden haben. Und sie soll ein Hexenmal getragen haben – also einen Hautfleck, bei dem sie keinen Schmerz verspürt haben soll, und aus dem kein Blut floss, wenn man ihn verletzte.

Anneli hatte Glück: Trotz dieser angeblichen Beweise entging das Mädchen der Todesstrafe. Weniger Glück hatte Marti Margueron: Auch der 16-jährige Stadtfreiburger soll ein Hexenmal gehabt haben; und er gab zu Protokoll, mit seiner Mutter in der Neiglen Hexensabbat gefeiert zu haben. Sie habe ihn zur Hexerei verführt. Marti Margueron sass zusammen mit seiner Mutter ungewöhnlich lange im Gefängnis, nämlich von 1643 bis 1645. Sie wurden am Schluss beide hingerichtet – obwohl die Mutter trotz Folter nie ein Geständnis abgelegt hatte.

Gerichtsakten durchkämmt

Auf die Fälle von Anneli und Marti ist die Historikerin Rita Binz-Wohlhauser bei ihren Recherchen im Staatsarchiv Freiburg gestossen. Sie forscht zusammen mit Lionel Dorthe zu Hexenprozessen in der Stadt Freiburg vom 15. bis 18. Jahrhundert; dies im Rahmen eines Projekts der Rechtsquellenstiftung des Schweizerischen Juristenvereins. Binz-Wohlhauser und Dorthe durchkämmen die Protokolle des Freiburger Rats, die sogenannten Ratsmanuale, sowie die Akten des Freiburger Stadtgerichts, die sogenannten Thurnrodel, und erfassen systematisch alle Hexenprozesse.

Rund 30 Fälle sind dabei aufgetaucht, in die Kinder zwischen zwei und sechzehn Jahre involviert waren, wie Rita Binz-Wohlhauser an einem Vortrag des Deutschen Geschichtsforschenden Vereins Freiburg am Dienstagabend im Staatsarchiv erklärte. Teils waren die Kinder Zeugen und sagten in Prozessen gegen ihre Eltern aus. Oder sie waren selbst der Hexerei angeklagt. Das Alter der Kinder war nicht immer bekannt; teils schrieben die Protokollführer von «ten­dre age», also «zartem Alter».

«Meistens waren Kinder involviert, deren Familienmitglieder bereits der Hexerei angeklagt waren», sagte die Historikerin. So wie Anneli und Marti. Seltener standen Kinder unabhängig von ihrer Familie vor Gericht, aber auch diese Fälle gab es: Etwa die Strassenkinder Claude Bernard oder Pierre Vuarchon, die sich selbst der Hexerei bezichtigt haben sollen. «Wie diese Geständnisse zustande kamen, ist unklar, denn wir kennen die Verhörtechniken nicht», sagte Rita Binz-Wohlhauser. «Vielleicht entsprangen die Geständnisse der kindlichen Fantasie, oder die Kinder hatten gar eine geistige Beeinträchtigung. Vielleicht wurden sie auch durch Suggestivfragen dazu gebracht.» Wenig weiss man, weil die Verhörprotokolle in der Erzählform verfasst sind, und nicht als Frage-Antwort-Text.

Kinder kaum gefoltert

Klar ist aber: Die Prozesse für Kinder unterschieden sich von jenen für Erwachsene. Bei den Erwachsenen war immer Folter im Spiel. Sie wurden im sogenannten «Bösen Turm», auch «Tour des Sorcières», also «Hexenturm» genannt, verhört. Dieser Turm stand einst am unteren Ende des Walriss. Unter den Qualen der Folter gestanden die meisten früher oder später die angeblichen Hexentaten. Entschied sich die Gerichtsbarkeit für ein Todesurteil, so wurde dieses an einem Samstag, dem Markttag, dem Grossen Rat vorgelesen, und die Angeklagten wurden auf den Guintzet geschleift und öffentlich verbrannt – das sollte abschreckende Wirkung auf die Stadtbewohner haben.

Kinder hingegen wurden kaum gefoltert. Auch wurden diese nicht im «Bösen Turm» befragt, sondern öfter im Rathauskeller, im Spital oder im Jacquemart, einem Turm, der am oberen Ende der Lausannegasse stand. Sie wurden auch weniger häufig zum Tode verurteilt: Die Historikerin machte acht Todesurteile unter den 30 Fällen aus. Es handelte sich nur um Knaben. Sie wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit in den frühen Morgenstunden im Bollwerk mit dem Schwert hingerichtet. «Das war eine ganz andere Symbolik als bei den Erwachsenen», sagte Rita Binz-Wohlhauser.

Unterschiedlich geurteilt

Warum gewisse Kinder zum Tode verurteilt wurden, und andere nicht, kann Rita Binz-Wohlhauser nicht sagen. So seien etwa die Fälle von Anneli Tunney und Peterli Sudan, der 1633 im Alter von 15 Jahren hingerichtet wurde, ganz ähnlich. Anneli kam aber mit dem Leben davon, Peterli musste sterben. Vielleicht gab das Alter den Ausschlag, vielleicht das Geschlecht. «Dass wir nur Fälle von Knaben gefunden haben, die zum Tode verurteilt wurden, heisst aber nicht, dass nicht auch Mädchen verurteilt wurden», sagte Rita Binz-Wohlhauser. Denn die Quellen seien nicht vollständig, teils fehlten mehrere Jahre an Protokollen.

Ihr sei aber aufgefallen, dass die meisten zum Tode verurteilten Kinder Familienmitglieder hatten, die ebenfalls wegen Hexerei angeklagt oder verurteilt worden waren. Zudem sei in den Protokollen oft von der Bosheit der Buben die Rede. In einem Fall hatte der Gerichtsschreiber festgehalten, dass der Angeklagte gelacht habe, als er auf seine Taten angesprochen worden sei – dies legten die Behörden als besondere Boshaftigkeit aus. Meist kamen zudem zur angeblichen Hexerei noch weitere Straftaten hinzu.

Jene Kinder, die mit dem Leben davonkamen, waren nach den Prozessen nicht unbedingt frei. Bei vielen wurden erzieherische Massnahmen angeordnet. Sie wurden etwa zu den Jesuiten oder Kapuzinern zur «religiösen Unterweisung» geschickt. Oder sie wurden im Spital behalten, zur «weiteren Beobachtung», so wie etwa Anneli Tunney aus St. Wolfgang.

Zum Verein

Die Freiburger Geschichte im Fokus

Der Deutsche Geschichtsforschende Verein des Kantons Freiburg setzt sich ein für die Erforschung der Freiburger Geschichte. Er beteiligt sich an der Publikation historischer Werke und gibt die Freiburger Geschichtsblätter heraus. Zudem organisiert er mehrmals pro Jahr Vorträge, Exkursionen und Führungen. Der zweite Vortrag des Jahres drehte sich um Kinder in den Hexenprozessen der Stadt Freiburg, gehalten von Rita Binz-Wohlhauser (siehe Haupttext).

nas

Mehr Infos und Programm: www.geschichtsverein-fr.ch

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