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Beamte waren keine Glücksbringer

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Kein Glück gehabt, und dann kam noch Pech dazu: So hat die Wirtin einer Gaststätte aus dem Saanebezirk gestern vor dem Bezirksgericht eine Busse von 800 Franken wegen Verstössen gegen das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände angefochten.

Das Leben hat es nicht immer gut gemeint mit der heute 69-Jährigen. Sie führte in ihrem Leben verschiedene Wirtshäuser, kam dabei aber nie auf einen grünen Zweig. Dazu gesellten sich gesundheitliche und private Probleme. Den Gasthof im Saanebezirk übernahm die Wirtin, nachdem sie, wie sie vor Gericht sagte, vorher 15 Monate «auf der Strasse» gelebt hatte. Trotz Pensionsalter und Ergänzungsleistungen führe sie das Restaurant noch, um ihre Miete bezahlen zu können.

Und dann kam noch das Pech in der Gestalt von Lebensmittelinspektoren dazu. Nachdem diese bereits bei zwei Kontrollen 2015 und 2016 Mängel zu beanstanden hatten, stellten sie bei einer Kontrolle vor einem Jahr folgende Verstösse fest: kein Konzept zur Selbstkontrolle von Temperaturen und Putzgängen; kein Schild mit Altersangaben für den Konsum alkoholischer Getränke; eine Katze und ein Korb für Tiere in der Nähe von Küche und Lebensmittellager; ein Sack mit Abfällen vom Vortag in der Küche; Schalen mit Lebensmitteln ohne Datumsangaben; kein Lavabo in der Küche.

Diese Feststellungen bestritt die Wirtin nicht. Sie machte aber auf eine Reihe «unglücklicher Umstände» aufmerksam. So sei der Katzenkorb bloss dort gestanden, weil sie Nebenräume gereinigt habe. Die Katze sei nie im Restaurant gewesen. Der Abfallsack sei bloss in der Küche gestanden, weil eine Hausbewohnerin nicht alle Säcke vor das Haus gestellt habe. Und das fehlende Schild zu den alkoholischen Getränken habe sie einmal auf den Zigarettenautomaten gelegt, und als der Automat weggeräumt wurde, sei auch das Schild verschwunden. Das Lavabo habe sie inzwischen auf eigene Kosten installiert, nachdem der Besitzer dies nie gemacht hatte.

Plötzlich doch noch Glück

Kurz: Die Inspektoren seien zu einem dummen Moment gekommen, zudem habe sie wohl jemand denunziert, der ihre Haustiere nicht möge. Während der Kontrolle fand sich auch eine Schildkröte in einem Karton, welche die Wirtin nach einem Gewitter vor Hochwasser schützen wollte.

Gestern hatte die Wirtin doch endlich Glück: Polizeirichter Benoît Chassot reduzierte angesichts der finanziellen Situation der Frau die Busse auf 400 Franken. Diese könne sie auch in Raten bezahlen.

uh

 

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