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Bedingte Haftstrafe für Busfahrer

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Am 8. Januar 2017 sind bei einem Busunglück in der Nähe von Lyon vier Portugiesen ums Leben gekommen. Die beiden Fahrer sowie die übrigen 23 Passagiere überlebten den Unfall; drei waren schwer verletzt. Die Fahrgäste waren auf dem Heimweg nach Romont. Nun hat ein französisches Gericht den 44-jährigen Busfahrer wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Zudem muss er seinen Fahrausweis für fünf Jahre abgeben. Der Mann war auf der vereisten Strasse zu schnell gefahren. Das Unternehmen, das den Bus vermietet und ihn laut Urteil ungenügend gewartet hat, muss eine Busse von 28 000 Euro bezahlen. Die Firma, welche die Reise anbot, erhält eine Busse von 50 000 Euro.

Die Nationalstrasse durch Zentralfrankreich, auf welcher der Bus verunfallte, gilt als besonders gefährlich. Bereits im März 2016 waren zwölf Portugiesen auf derselben Strasse tödlich verunglückt, als ihr Kleinbus frontal mit einem entgegenkommenden Lastwagen zusammenstiess. Die Opfer waren Portugiesen, die in den Kantonen Freiburg und Waadt wohnhaft gewesen waren.

sda/njb

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