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Der Drogendealer mit dem seitenlangen Vorstrafenregister

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Fall «Pangolin» gestern vor dem Bezirksgericht Saane in Freiburg: Der Angeklagte versicherte, dass er zwischen Herbst 2016 und Sommer 2017 nur einige Gramm Kokain sowie neun lächerliche Kilogramm Marihuana wiederverkauft habe. Herbst 2016, als er aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, und Sommer 2017, als ihn die Freiburger Polizei wieder festnahm.

Der 36-jährige Schweizer dürfte nun wieder für längere Zeit hinter Gittern wandern. Der Freiburger Staatsanwalt ­Jean-Frédéric Schmutz, der davon überzeugt ist, dass der Angeklagte die Bedeutung seiner Tätigkeit massiv herunterspielt, forderte gestern 28 Monate Haft für den Drogendealer. Diese Strafe käme zu jener von 20 Monaten Haft hinzu, welche die Waadtländer Justiz im Juni vergangenen Jahres ausgesprochen hatte und von welcher der Mann noch mehr als ein Jahr verbüssen muss. Sie hatte den Angeklagten in Fällen von Veruntreuung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Missbrauch einer Telekommunikationseinrichtung, Bedrohung, versuchter Nötigung, Entführung sowie versuchtem Hausfriedensbruch schuldig gesprochen.

Der Verteidiger des Drogendealers, Elias Moussa, versuchte gestern zwar, den Schaden zu begrenzen und den Richtern die günstigsten Elemente der Untersuchung in Erinnerung zu rufen; er kam aber nicht weiter, als eine Haftstrafe von nur 16 Monaten zu fordern.

Elf Verurteilungen seit 2010

Ein Handicap des 36-Jährigen stand gestern im Raum: sein Vorstrafenregister, das nicht weniger als elf Verurteilungen seit dem Jahr 2010 vorweist, dies für Vergehen verschiedenster Natur. Kaum war der Angeklagte im Jahr 2016 nach seiner Untersuchungshaft in der Waadt auf freiem Fuss, fand er sich inmitten der Geschäfte einer interkantonalen Drogenbande, die mit Marihuana handelte, wieder.

Tatsächlich konnte die Polizei diese Affäre dank des Angeklagten aufdecken: Mittels Observationen und Telefon­abhörungen wurde sie auf den Drogenring aufmerksam, der mit rund 250 Kilogramm Gras handelte und im Folgenden «Pangolin» benannt wurde – Pangolin, französisch für Schuppentier. Am Anfang der polizeilichen Ermittlungen stand ein kleiner Handel mit Kokain. Die Art und Weise, wie die Droge verpackt worden war, liess sie Fischschuppen ähneln. Erst durch vertiefte Ermittlungen fand die Polizei heraus, dass das Gros der Geschäfte tatsächlich Marihuana betraf.

«Nur punktuelle Verwicklung»

Die Bande «Pangolin» bestand aus einer Gruppe kurdischer Lieferanten, die in den Kantonen Basel und Zürich stationiert war, sowie einer albanischen Bande, die sich im Kanton Solothurn niedergelassen hatte. Zwanzig Personen sind in diesem Fall angeklagt worden, mehrere von ihnen sind seither mittels Strafbefehl verurteilt worden; drei davon sind bereits durch das Strafgericht abgehandelt worden. Zwei Drogenbosse, wovon einer von Spanien ausgeliefert worden ist, warten hinter Gittern auf ihre Strafe. Diese dürfte kommenden Herbst ausgesprochen werden.

Der Angeklagte selbst sieht sich nicht als Bandenmitglied. Seine Verwicklung sei nur punktueller Natur, sagte er. Gleichzeitig gestand er, dass er den Grossteil seiner Einnahmen in den acht Monaten zwischen seinen Haftstrafen dem Drogenhandel verdankte. Der Staatsanwalt beschrieb ihn als Müssiggänger, gierig nach leichtem Geld und Luxusschlitten – er wiederum versuchte gestern, die Richter zu überzeugen, dass er bereit sei, sein Leben zu ändern. Das Bezirksgericht Saane wird sein Urteil kommenden Mittwoch fällen.

bearbeitet von vau/FN

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