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Entwurf für Gemeindeverband liegt vor

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Der Saanebezirk ist der einzige Bezirk im Kanton Freiburg ohne Gemeindeverband. Das soll sich nun bald ändern. Das Vorprojekt der Statuten des Gemeindeverbands des Saanebezirks wurde in die Vernehmlassung geschickt. Bis am 19. Oktober könnten die Gemeinden und Interessierte Bemerkungen einreichen, schreibt das Oberamt des Saanebezirks in einer Mitteilung. Mit einer Annahme des Projekts würden sich die Gemeinden vereinen, eine gemeinsame Identität schaffen, Leitlinien für eine künftige gemeinsame Entwicklung schaffen und die Stärken der Region des Saanebezirks hervorheben.

Bereits in den 1970er-Jahren gab es eine Organisation, die alle Gemeinden des Saanebezirks vereinte und eine gemeinsame Planung ermöglichte. 2008 wurde dieser Gemeindeverband aufgelöst. Es wurde jedoch rasch nach einer Nachfolgelösung gesucht. Seit 2009 arbeitet der Lenkungsausschuss der Konferenz der regionalen Infrastrukturen und einer koordinierten regionalen Entwicklung des Saanebezirks (CRID) an der Gründung einer interkommunalen Organisation. Diese soll für die regionalen Infrastrukturen und die Förderung einer koordinierten regionalen Entwicklung zuständig sein.

2012 stimmten die Gemeinden erstmals über einen Gemeindeverband ab. Von den damals noch 36 Gemeinden nahmen 22 die Statuten an, 11 waren dagegen und die restlichen drei stimmten gar nicht mehr darüber ab. Gründe für die Ablehnung der Statuten waren der Fonds für gemeinsame Investitionsvorhaben und der Verteilschlüssel. Bei Letzterem waren sich die Gemeinden nicht einig, ob und wie dieser nach der Einwohnerzahl und dem Steuerpotenzialindex der Gemeinden aufgeteilt werden sollte, wie Oberamtmann Carl-Alex Ridoré sagt.

Im jetzigen Vorentwurf der Statuten ist der Investitionsfonds nicht mehr enthalten. Und der Verteilschlüssel stützt sich neu allein auf die Einwohnerzahl der Gemeinden. «Mittelfristig wird der Gemeindeverband auch finanzielle Vorteile für die Gemeinden bringen», sagt Ridoré.

km

 

Informationen: Die Dokumente zum Vorentwurf der Statuten sind abrufbar auf: https://www.fr.ch/diaf/prsa/pdrsarine

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