Er dachte wohl, dass es mit dem Schweissbrenner schneller geht als mit der Unkrautharke: Ein 74-Jähriger hat Ende April in seinem Garten mit dem Schweissbrenner Unkraut verbrannt. Der Schweissbrenner war an eine Gasflasche von 10,5 Kilogramm angeschlossen. Als sich der Mann auf dem Weg zwischen seinen beiden Gartenhäuschen aus Holz befand, brannte das Gras plötzlich lichterloh, und die Flammen griffen auf die beiden Schuppen über. Die Feuerwehr konnte das Feuer eindämmen, doch das eine Gartenhäuschen war vollständig niedergebrannt, das andere teilweise beschädigt.
Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den Mann aus dem Saanebezirk nun mittels Strafbefehl wegen fahrlässigen Verursachens einer Feuersbrunst zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt; die Bewährungsfrist läuft über zwei Jahre. Der Mann muss eine Busse von 300 Franken und die Gerichtskosten von 450 Franken bezahlen. Im Strafbefehl schreibt die Staatsanwaltschaft lapidar: «Als er seinen Garten mit dem Schweissbrenner gejätet hat, und dies in unmittelbarer Nähe der beiden Holzschuppen, hat er nicht alle nötigen Massnahmen getroffen, um ein Feuer zu verhindern.»
Kommentar (0)
Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.