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Kantonsgericht verschärft Strafe für betrügerischen Antiquitätenhändler

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Kein glückliches Ende für den Antiquar, der nach seinem Urteil 2016 Rekurs eingelegt hatte. Das Kantonsgericht erhöhte gestern die von der Erstinstanz verhängte Strafe.

Die Geschichte um den Kunstbetrüger geht ins Jahr 2009 zurück. Ein heute 65-jähriger Kunsthändler verkaufte einem heute 74-jährigen Antiquar ein Bild, «Le Vase bleu», für stolze 380 000 Franken (die FN berichteten). Angeblich soll der französische Impressionist Paul Cézanne das Werk gemalt haben. Der Antiquar bezahlte teilweise mit Geld, teilweise mit drei Gemälden, die angeblich ebenfalls von bekannten Malern stammten; darunter eines von Pablo Picasso, einen Toulouse Lautrec und einen Goya. Dann stellte sich heraus, dass diese Werke gefälscht waren, trotz der Echtheitszertifikate und anderen Dokumenten, die der Antiquar vorgelegt hatte.

Der Antiquar wurde vergangenen November wegen Urkundenfälschung und Verbreitung gefälschter Waren durch das Strafgericht des Saanebezirks zu 240 Tagessätzen zu 50 Franken mit einer zweijährigen Bewährungsfrist verurteilt. Staatsanwaltschaft, Käufer und Verkäufer legten daraufhin allesamt Rekurs ein.

Betrug und Urkundenfälschung

Das Strafgericht des Saanebezirks hatte in erster Instanz dem Anklagepunkt des Betrugs nicht stattgegeben. Die Richter des Kantonsgerichts hingegen befanden gestern den Antiquar des Betrugs für schuldig. Sie sprachen von arglistigem Vorgehen.

Die Strafe für die Urkundenfälschung wurde bestätigt, mit Ausnahme des Goya. Hier hatte der Antiquar gewisse Zweifel zur Echtheit geäussert. Die Richter präzisierten aber weiter, dass der Angeklagte bereits im August 2017 wegen eines ähnlichen Vorfalls verurteilt worden war. Die Freiheitsstrafe sei daher in Ergänzung zur bereits ausgesprochenen ergangen. Das Urteil umfasste auch die Beschlagnahmung der Gemälde. Diese werden nun im Museum für Kunst und Geschichte Freiburg aufbewahrt.Der Kunsthändler indes bestätigte vor den Richtern gestern, in die Falle gegangen zu sein. Seine Arbeit beruhe auf Vertrauen. Auf die Frage der Richterin Catherine Overney, warum er die Echtheit der Kunstwerke nicht habe überprüfen lassen, antwortete er, ihm sei versichert worden, dass der Antiquar ehrlich und korrekt arbeite. Dieser wurde in der Verhandlung von seiner Verteidigerin Ariane Borruat-Fehlmann als «bescheidener Antiquar, der nichts von Kunst versteht» beschrieben. Sie forderte daher auch den vollständigen Freispruch und die Zurückerstattung des Picasso.

Die Beschreibung des Angeklagten und gewisse Äusserungen der Anwältin über seinen Kläger liessen den Anwalt des Klägers hochfahren: «Das ist eine unglaubliche Schamlosigkeit. Man muss die Kirche im Dorf lassen: Es ist der Antiquar, der hier auf der Anklagebank sitzt.»

Das Kantonsgericht verschärfte denn auch die in erster Instanz verhängte Strafe auf 12 Monate Freiheitsentzug mit zwei Jahren Bewährung.

bearbeitet von vau/FN

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