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Kein Pardon für Claudio Rugo

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Claudio Rugo von der Künstlerpartei war nach einer turbulenten Sitzung des Freiburger Generalrats im Februar 2017 an das Oberamt gelangt. In einem Rekurs forderte er öffentliche Entschuldigungen im Amtsblatt und die Verurteilung des Generalratspräsidenten und seines Vize zu einem symbolischen Franken zugunsten seiner Künstlerpartei. Grund: Er sei in seinen Voten durch den damaligen Präsidenten Christophe Giller (SVP) mehrfach unterbrochen und später, nach einem Intermezzo mit Bernhard Altermatt (CVP), zu Unrecht des Saales verwiesen worden (die FN berichteten). Giller sei dabei von Vizepräsident François Miche (SP) angestachelt worden, der nach dem Sitzungsweibel geschrien habe. Damit hätten die beiden ihre Ordnungskompetenz überschritten und sein Ansehen beschädigt, so Rugo.

Jetzt hat Oberamtmann Carl-Alex Ridoré entschieden und die Anträge aus formellen und materiellen Gründen abgelehnt. In formeller Hinsicht falle erstens ins Gewicht, dass Rugo die Wiederherstellung seiner Ehre verlange, was gemäss Ridoré ein zivilrechtliches und nicht ein verwaltungsrechtliches Anliegen darstellt. Deshalb sei die Beschwerde beim Oberamt unzulässig. Zweitens müsste die Verletzung, die Rugo geltend macht, noch andauern. Da der Saalverweis aber vergangen und vollzogen sei, könne ein Rekurs auch nichts mehr daran ändern, so Ridoré. Es sei denn, es bestünde die Gefahr, dass sich ein solcher Vorgang unter vergleichbaren Umständen wiederholen könnte.

«Giller ist nichts vorzuwerfen»

Diese Frage zu beantworten, sei aber müssig, so der Oberamtmann, weil die Beschwerde auch inhaltlich abzuweisen sei. Zwar gelte die Redefreiheit. In der politischen Debatte müsse diese gar umfassend gewährt werden. Diese Freiheit müsse auf der anderen Seite aber auch pflicht- und verantwortungsbewusst wahrgenommen werden. Im Sinne der öffentlichen Ordnung und eines geordneten demokratischen Verfahrens könne sie darum begrenzt werden.

Aufgrund des Sitzungsprotokolls und der Anmerkungen des Büros des Generalrats kommt Ridoré zum Schluss: «Präsident Giller ist weder ein ungerechtfertigtes noch ein schikanöses Verhalten vorzuwerfen.» Obwohl er Rugo punktuell zur Ordnung gerufen habe, habe er ihm auch die Gelegenheit gegeben, sich ausgiebig zu äussern. Das Verhalten des Vizepräsidenten bewertet Ridoré als vernachlässigbar.

Rugo ist nicht zufrieden

Claudio Rugo reagierte in einer Stellungnahme zum Urteil mit der Bemerkung: «Lang lebe die Bananenrepublik.» Er kritisierte das «Aktenurteil» und bemängelte, dass Ridoré die Parteien nicht an einen Tisch geholt habe.

rsa

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